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140_1996 AT

140. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel, die Fruktose, Sorbit oder Xylit enthalten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 140. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel, die Fruktose, Sorbit oder Xylit enthalten

Auf Grund des § 5 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 107/1994, wird verordnet

Die Verordnung betreffend Arzneimittel, die Fruktose, Sorbit oder Xylit enthalten, BGBl.

Nr. 397/1992, wird geändert wie folgt

Nach § 2 wird folgender § 3 angefügt:,,

§ 3. Der Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz kann durch Bescheid Arzneispezialitäten

von den Bestimmungen des § 2 ausnehmen, wenn Fruktose, Sorbit oder Xylit in geringen

Mengen als Bestandteile, die ausschließlich Einfluß auf die Haltbarkeit der Arzneispezialität haben, enthalten

sind und diese Stoffe zur Sicherung der Qualität der Arzneispezialität verwendet werden.“

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