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140_1989 AT

140. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1988/89

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 140. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1988/89

Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl.

Nr. 361/1985, BGBl. Nr. 659/1987 und BGBl.

Nr. 379/1988 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden

Budgetmittel im Gesamtbetrag von

7887000 S werden nach der Zahl der im Studienjahr

1987/88 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer

Staatsbürger auf die nachstehend angeführten

Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

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