140_1989
AT
140. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1988/89
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 140. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1988/89
Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes
1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl.
Nr. 361/1985, BGBl. Nr. 659/1987 und BGBl.
Nr. 379/1988 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden
Budgetmittel im Gesamtbetrag von
7887000 S werden nach der Zahl der im Studienjahr
1987/88 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer
Staatsbürger auf die nachstehend angeführten
Einrichtungen wie folgt aufgeteilt