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140_1968 AT

140. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 140. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Das Straßenteilstück der Mariazeller Straße im

Bereich der Gemeinde Annaberg von

km 55,222 (alt) bis km 55,344 (alt)

wird auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als

Bundesstraße aufgelassen.

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