140_1968
AT
140. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 140. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1968_140_0 140. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Das Straßenteilstück der Mariazeller Straße im
Bereich der Gemeinde Annaberg von
km 55,222 (alt) bis km 55,344 (alt)
wird auf die neu hergestellten Straßenteilstücke
umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als
Bundesstraße aufgelassen.