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140_1954 AT

140. Kundmachung: Regelung der Zuschläge zu den Bezügen der der Dienst- und Lohnordnung unterliegenden Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 140. Kundmachung: Regelung der Zuschläge zu den Bezügen der der Dienst- und Lohnordnung unterliegenden Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen.

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des

Hauptausschusses des Nationalrates vom 1. Juli

1954 (Gesetz vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180)

wird gemäß § 33 der Dienst- und Lohnordnung

der für den vorübergehenden Bedarf aufgenommenen

Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen,

BGBl. Nr. 96/1954, kundgemacht

Einziger Paragraph.

Auf Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen,

deren Dienstverhältnis nach den Bestimmungen

der Dienst- und Lohnordnung, BGBl.

Nr. 96/1954, geordnet ist, finden die Bestimmungen

der Bezugszuschlagskundmachung 1953,

BGBl. Nr. 78, und der Kundmachung des Bundesministeriums

für Verkehr und verstaatlichte

Betriebe vom 19. Juli 1954, BGBl. Nr. 139,

sinngemäß Anwendung.

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