13. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes
Gesetzestext (3 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit
Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen
gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 314/1976, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 100/1999, wird wie folgt geändert
1. § 5 Abs. 2 lautet
„(2) Ergeben sich bei der Ermittlung der Beträge gemäß Abs. 1 Beträge, die nicht durch 10 Cent
teilbar sind, sind Restbeträge von weniger als 5 Cent zu vernachlässigen und Restbeträge von 5 Cent und
mehr auf volle 10 Cent aufzurunden („kaufmännische Rundung“). Der Berechnung einer allfälligen
Erhöhung sind jedoch die ungerundeten Beträge zu Grunde zu legen.“
2. In § 3 Abs. 2 und in § 7 wird die Wortfolge „Bundesminister für Unterricht und Kunst“ durch die
Wortfolge „Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ ersetzt sowie in § 7 die Wortfolge
„Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft“ durch die Wortfolge „Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ ersetzt.
3. In § 6 werden nach Abs. 5 die folgenden Abs. 6 und 7 angefügt
„(6) § 3 Abs. 2, § 7 sowie die Anlagen I und II in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. 13/2002 treten mit 1. September 2001 in Kraft.
(7) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2002 treten weiters in Kraft: § 5 Abs. 2 sowie
die Tabellen zu den Anlagen I und II und die Änderung der Währungsbezeichnung in der Fassung der Z 8
und 9 mit 1. Jänner 2002.“
4. In Anlage I, Abschnitt V, lauten lit. a und b
„a) Diplomprüfung für das Lehramt (gemäß der Akademien-Studienordnung, BGBl. II Nr. 2/2000 –
AStO)
1. Vorsitzender der Prüfungskommission............................................................................. 36 S
2. jeweils zuständige Abteilungsleiter .................................................................................. 43 S
(Abteilungsleiter für Übungsschulen ................................................................................ 14 S)
3. je Prüfung aus den Studienfachbereichen (Klausur-, Projekt- oder Hausarbeit)
1. Begutachter ................................................................................................................ 58 S
2. Begutachter ................................................................................................................ 29 S
4. je Unterrichts- bzw. Lehrauftritt an Berufspädagogischen Akademien und in der
Weiterbildung auf Grund autonomer Prüfungsvorschriften
je Prüfer (höchstens zwei Prüfer)...................................................................................... 43 S
5. je Diplomarbeit (schriftlich, praktisch, graphisch; jeweils studienfachbereichsübergreifend)
je Begutachter (maximal zwei Begutachter)..................................................................... 406 S
6. je mündliche kommissionelle Prüfung Vorsitzender (gleichzeitig Schriftführer)
in der Teilkommission ...................................................................................................... 51 S
je Prüfer (höchstens drei Prüfer)....................................................................................... 36 S
sofern kein eigener Vorsitzender bestellt wird und sich die Prüfer die Vorsitzführung
teilen, gebührt jedem der (höchstens drei) Prüfer für diese Tätigkeit zusätzlich.............. 14 S
b) Pflichtkolloquien und sonstige verpflichtende Prüfungen auf Grund autonomer Prüfungsvorschriften
Prüfer .................................................................................................................................... 22 S“
5. In Anlage I, Abschnitt V, lautet lit. d sublit. bb
„bb) Eignungsprüfungen und Einstufungsprüfungen
(§§ 6 ff, § 3 Abs. 6 und § 26 Abs. 2 SchUG bzw. § 5 Abs. 3, §§ 8 ff und § 13
Abs. 2 SchUG-B)
Vorsitzender ............................................................................................................... 14 S
Prüfer
für den mündlichen oder praktischen Teil.................................................................. 29 S
für den schriftlichen Teil............................................................................................ 43 S“
6. Anlage I, Abschnitt V, lautet lit. d sublit. ff
„ff) Kommissionelle Prüfungen (§ 70 Abs. 3 SchUG),
Kolloquien an Schulen für Berufstätige (§§ 23 und 62 Abs. 3 SchUG-B)
Vorsitzender ............................................................................................................... 29 S
Prüfer
für den mündlichen oder praktischen Teil.................................................................. 29 S
für den schriftlichen Teil............................................................................................ 43 S
fachkundiger Beisitzer als Schriftführer .................................................................... 22 S“
7. In Anlage I, Abschnitt V, entfällt lit. e.
8. In Anlage I werden jeweils die Währungsbezeichnung „Schilling“ durch „Euro“ und die in der
nachstehenden Tabelle angeführten Schillingbeträge durch die in der Tabelle angeführten Eurobeträge
ersetzt
9. In Anlage II werden jeweils die Währungsbezeichnung „Schilling“ durch „Euro“ und die in der
nachstehenden Tabelle angeführten Schillingbeträge durch die in der Tabelle angeführten Eurobeträge
ersetzt
Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 wird verordnet
Museumsordnung des Museums Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK)
Rechtsform
§ 1. Das Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK) ist eine wissenschaftliche
Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, die mit In-Kraft-Treten dieser Museumsordnung eigene Rechtspersönlichkeit
erlangt.
Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des MUMOK
§ 2. (1) Das MUMOK hat die Zielsetzung, die seit Gründung des Museums des 20. Jahrhunderts
angelegte Sammlung der Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts nach aktuellsten wissenschaftlichen und
museologischen Erkenntnissen und Methoden zu bewahren, auszubauen, zu erforschen und der
Öffentlichkeit zu vermitteln. Das Museum ist Sammlungsort, Archiv, Forschungsstätte und Ausstellungsraum.
Ein wesentliches Anliegen ist die Auseinandersetzung mit der Kunst der Gegenwart. Daher ist das
Museum auch Veranstaltungsort für Events und Diskussionen mit dem Ziel, das Verständnis für die neue
und experimentelle Kunst im Zusammenhang mit der Vermittlung kunsthistorischer und kunsttheoretischer
Entwicklungen zu fördern. Dieser Geschichte und Gegenwart verknüpfende museologische,
wissenschaftliche und bildungspolitische Auftrag verpflichtet das MUMOK, sich umfassend mit der
Sammlung, Erforschung und Vermittlung internationaler Kunst der Moderne, der jüngeren Vergangenheit
sowie der Gegenwart zu befassen.
(2) Mit seinen Sammlungsschwerpunkten Pop-Art und Fotorealismus aus der Österreichischen
Ludwig Stiftung, Fluxus und Nouveau Realisme aus der Sammlung Hahn und dem Wiener Aktionismus
verbindet das MUMOK in einzigartiger Weise Höhepunkte gesellschafts- und realitätsbezogener sowie
performativer Kunst des 20. Jahrhunderts.
(3) Als größtes österreichisches Museum für internationale moderne und zeitgenössische Kunst
fördert das MUMOK die museologische Integration der in Österreich vertretenen Kunst- und Diskurspositionen
in den internationalen Kontext und vermittelt zugleich Internationalität innerhalb seines
lokalen Umfeldes.
(4) Das MUMOK vermittelt die Gesellschaftsrelevanz des Mediums Kunst, indem es die Veränderungen
des Kunstverständnisses und die dafür maßgeblichen historischen und aktuellen Gründe erkennbar
macht. Im Rahmen seines Gegenwartsbezuges nimmt das Museum Stellung zum gesellschaftspolitischen
Diskurs und wendet sich gegen Tendenzen, die eine freie Entwicklung der Kunst und des kulturpolitischen
Klimas in Frage stellen.
Aufgaben des MUMOK
§ 3. (1) Sammeln: Die Ergänzung der einzelnen Bereiche des vorhandenen Sammlungsbestandes
sowie der kontinuierliche Erwerb museologischer relevanter Gegenwartskunst für den Sammlungsausbau
soll nach präzise definierten sammlungspolitischen Prämissen erfolgen. Diese Prämissen haben sich
sowohl an der Struktur der gewachsenen Sammlung wie auch an den aktuellen und internationalen
Perspektiven des Kunstgeschehens zu orientieren.
(2) Bewahren: Die Bewahrung des Sammlungsbestandes erfolgt nach optimalen logistischen, sicherheitstechnischen,
klimatischen, konservatorischen und räumlichen Bedingungen. Die Erfüllung dieser
Aufgaben hat unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Erkenntnisse und Technologien zu erfolgen.
(3) Erschließen, Erforschen und Veröffentlichen der Sammlung: Zur Erschließung zählt die laufende
Inventarisierung, Katalogisierung und Ergänzung der Werkdokumentation. Die wissenschaftliche Erforschung
des Sammlungsbestandes dient der Klärung und Bewertung des kunsthistorischen Stellenwerts der
Sammlung, ihrer einzelnen Bereiche und Werke. Ausgehend von aktuellen kunstgeschichtlichen und
theoretischen Methoden soll der Sammlungsbestand Forschungsgegenstand sein, von dem aus sich neue
Perspektiven auf die Sammlung im besonderen und die Kunstgeschichte im allgemeinen ergeben. Die
Präsentationen der Schausammlung und schwerpunktmäßige Sonderausstellungen aus dem Sammlungsbestand,
sowie begleitende Publikationen, Vorträge und Diskussionen dienen der Erarbeitung und
Veröffentlichung der gewonnenen Erkenntnisse des museologischen Wissenschafts- und Forschungsauftrages.
Die kontinuierliche Kooperation mit anderen Museen, Kunst- und Wissenschaftsinstitutionen und
deren fachlichen Repräsentanten im In- und Ausland sollen einen regen Austausch in Bezug auf
Wissenschaft und Forschung garantieren.
(4) Ausstellen: Durch Konzeption und Organisation von thematischen und monografischen Sonderausstellungen
zu historischen Bereichen und zur Gegenwartskunst soll die aktuelle Darstellung sowie das
Verständnis der Kunstentwicklung und des Kunstgeschehens gefördert werden. Damit werden neue
Kontexte und Perspektiven für Struktur und Rolle der Sammlung eröffnet.
(5) Diskurs: Durch Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen, Vorträgen und Diskussionen
zu historischen wie auch aktuellen Themen erweist sich das Museum als lebendiger Diskursort. Es
gewährleistet damit die Kontinuität der für das Verständnis der Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts
grundlegenden Verknüpfung von Kunst und Diskurs.
(6) Vermitteln: Das MUMOK ist eine Informations- und Servicestelle für Besucher und Interessenten.
Innovative und besucherorientierte Führungs- und Vermittlungsprogramme ermöglichen der
Öffentlichkeit eine intensive und bewusstseinsbildende Auseinandersetzung mit Kunst und ihrem
Kontext. Durch qualifizierte, aktuelle und zielgruppenspezifische Vermittlungsmethoden und -programme
erfüllt das MUMOK seine Aufgabe im Hinblick auf die Entwicklung einer aufgeschlossenen Gesellschaft.
(7) Wirtschaften: Das MUMOK stellt eine wissenschaftliche Einrichtung und Non-Profit-
Organisation dar. Dennoch sind alle Wirtschaftsbereiche des MUMOK so zu strukturieren, dass deren
Tätigkeit einer effizienten und wirtschaftlichen Betriebsführung gerecht wird. In Zusammenarbeit mit
Sponsoren, Mäzenen und Förderern sowie durch Erschließung von neuen Geschäftsfeldern soll versucht
werden, den Eigendeckungsbeitrag nachhaltig zu erhöhen.
Aufbauorganisation
§ 4. Die Organisationseinheiten des MUMOK sind
1. Geschäftsführung und Stabsstellen,
2. Sammlung,
3. Ausstellungen und wissenschaftliche Bereiche,
4. Kommunikation,
5. Kaufmännischer Bereich.
Geschäftsführung und Stabsstellen
§ 5. (1) Die wissenschaftliche Anstalt MUMOK hat einen Geschäftsführer im Sinne des
Bundesmuseen-Gesetzes. Dieser nimmt die Funktion des Direktors und künstlerischen Leiters wahr. Ihm
obliegt die Gesamtleitung des MUMOK und demgemäß die Besorgung aller personellen,
organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten sowie die Dienstaufsicht über alle Bereiche des
MUMOK. Er bestellt die Kuratoren und vertritt das MUMOK gerichtlich und außergerichtlich. Dem
MUMOK gegenüber ist er verpflichtet, alle Beschränkungen einzuhalten, die sich aus der Geschäftsordnung
für die Geschäftsführung (Abs. 3) ergeben.
(2) Der Geschäftsführer bestimmt im Einvernehmen mit dem Kuratorium für die Dauer seiner
Funktionsperiode einen Stellvertreter aus dem Kreise der Museumsmitarbeiter. Ein Widerruf der
Bestellung ist im Einvernehmen mit dem Kuratorium jederzeit möglich. Wiederbestellungen sind
möglich.
(3) Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und seines Stellvertreters sind in der Geschäftsordnung
für die Geschäftsführung des MUMOK geregelt.
(4) Als wirtschaftliches Aufsichtsorgan der Geschäftsführung dient das vom Bundesminister für
Bildung, Wissenschaft und Kultur bestellte Kuratorium, dem Budgetvoranschläge, der Budgetvollzug und
der Rechnungsabschluss nach Maßgabe der entsprechenden Geschäftsordnung vorzulegen sind.
(5) Dem Geschäftsführer ist die Stabsstelle Controlling direkt zugeordnet. Das Controlling sorgt für
die laufende Berichterstattung zur Überwachung und Einhaltung des Budgets an den Geschäftsführer und
den kaufmännischen Leiter; weiters unterstützt es den kaufmännischen Leiter bei Überprüfung der
finanziellen Vorgänge und Organisationsabläufe auf Sinnhaftigkeit und Korrektheit sowie bei Erstellung
des Budgets und Strategieberichtes.
Sammlung
§ 6. (1) Die Organisationseinheit Sammlung besteht aus den Teilsammlungen
1. Malerei,
2. Skulptur, Objekte,
3. Graphik, Fotografie,
4. Neue Medien
sowie aus den die Teilsammlungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützenden Bereichen Registratur/Depotverwaltung und Restaurierung. Die Führung der Organisationseinheit Sammlung obliegt dem
Leiter der Sammlung. Die Teilsammlungen werden von Kuratoren betreut.
(2) Die für die Teilsammlungen zuständigen Kuratoren sorgen für die wissenschaftliche Erschließung
der jeweiligen Sammlungsbestände, für deren Dokumentation sowie für die wissenschaftliche
Betreuung und Kontrolle der von der Restaurierung vorgeschlagenen notwendigen Maßnahmen für die
Bewahrung der Sammlungsbestände.
(3) Der Sammlungsbestand ist im Inventar verzeichnet und laufend zu ergänzen. Die Führung des
Inventars, die Ergänzung der Dokumentation zu den Objekten, die Führung des Standortverzeichnisses
sowie die Führung von Fremdinventaren für die in der Sammlung aufbewahrten, aber nicht zum
Sammlungsbestand des Museums gehörenden Objekte erfolgt durch die Registratur nach den durch den
Leiter der Sammlung in Absprache mit den Kuratoren vorgegebenen einheitlichen Richtlinien. Bei diesen
Tätigkeiten wird die Registratur durch die Depotverwaltung unterstützt.
(4) Die Restaurierung ist für die Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen aller
Sammlungsbestände zuständig. Zu den Aufgaben der Restaurierung zählen auch die wissenschaftliche
Arbeit und Forschung sowie die Aufarbeitung und Kontrolle der Kunstwerke für Ausstellungen. Die
Restaurierung definiert im Einvernehmen mit den für die jeweiligen Sammlungsbestände zuständigen
Kuratoren die Arbeits- und Zielvorgaben der erforderlichen konservatorischen Maßnahmen. Der darauf
basierende Restaurierungsplan ist jährlich vom Leiter der Sammlung und der Restaurierungsleitung dem
Geschäftsführer zur Genehmigung vorzulegen.
(5) Vorschläge über Leihgaben aus der Sammlung macht nach Anhörung des zuständigen Kurators
und der Restaurierung der Leiter der Sammlung und legt diese dem Geschäftsführer zur Entscheidung vor.
Ausstellungen und wissenschaftliche Bereiche
§ 7. (1) Die Organisationseinheit Ausstellungen und wissenschaftliche Bereiche umfasst die Teilbereiche
Ausstellungsorganisation, Veranstaltungen und Projekte sowie die sonstigen wissenschaftlichen
Bereiche (Bibliothek/Archiv, Publikationen/Verlag). Die Führung dieser Teilbereiche untersteht dem
Leiter der Organisationseinheit.
(2) Die Bereiche Ausstellungsorganisation sowie Veranstaltungen und Projekte werden von
Kuratoren betreut. Die organisatorische Planung und Abwicklung erfolgt unter Aufsicht der Kuratoren
durch das Ausstellungs- und Projektbüro. Das Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm sowie die
wissenschaftlichen Projekte und begleitenden Publikationen werden vom Geschäftsführer unter Einbeziehung
des Leiters der Organisationseinheit und der Kuratoren festgelegt. Die Kuratoren sind in die
Betreuung, Präsentation und den Ausbau der Sammlung sowie in die zielgruppenorientierte und fachliche
Erstellung von Vermittlungsprogrammen durch die Abteilung Bildung und Besucherservice eingebunden.
Für die im Zuge von Ausstellungen, Veranstaltungen und Projekten anfallende Bewegung, Kontrolle und
Lagerung von Kunstwerken werden die Kuratoren von der Registratur, der Depotverwaltung und der
Restaurierung unterstützt.
(3) Betreuung und Ausbau von Bibliothek/Archiv werden nach aktuellen, technischen, wissenschaftlichen
und öffentlichkeitsbezogenen Standards durchgeführt. Die Bibliothek steht allen Organisationseinheiten
des Museums zur Verfügung. Ihr Schwerpunkt liegt im wissenschaftlichen und sammlungsbezogenen
Bereich. Aufgabe des Archivs ist das Bewahren und die permanente Ergänzung aller für die
Geschichte des Museums und seinem laufenden Ausstellungs- und Veranstaltungsbetrieb relevanten
Dokumente. Literaturankäufe und Bereitstellung der Archivmaterialien erfolgen unter Mitarbeit der
Organisationseinheiten des MUMOK.
(4) Der Bereich Publikationen/Editionen organisiert und koordiniert in Zusammenarbeit mit den
Kuratoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern die Gestaltung, Produktion sowie den Vertrieb aller
wissenschaftlichen Publikationen, Druckwerke und Editionen des Museums.
Kommunikation
§ 8. (1) Der Bereich Kommunikation umfasst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bildung und
Besucherservice.
(2) Der Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist zuständig für externe und interne Kommunikation.
Die externe Kommunikation dient der Darstellung des Museums in der Öffentlichkeit. Sie umfasst
die Information der Medien über Angebote und Leistungen aller Bereiche des Hauses sowie die Pflege
des Kontakts zu den Interessentengruppen des Museums durch geeignete Instrumente.
(3) Der Bereich Bildung und Besucherservice ist für die Konzeption und Umsetzung von zielgruppenspezifischen
Informations- und Kommunikationsangeboten für Museumsbesucher, insbesondere
Schulklassen, Kinder und Gruppen, verantwortlich. Je nach Inhalt des Bildungsangebots ist das Angebot
mit dem Leiter der Sammlung, dem Ausstellungskurator oder dem Verantwortlichen für Veranstaltungen
abzustimmen. Das Besucherservice soll die Betreuung der Besucher während ihres Aufenthaltes im
Museum sicherstellen. Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist die Erhebung der Besucherwünsche
und -beschwerden durch geeignete Einrichtungen, deren Weiterleitung an verantwortliche
Stellen im Hause sowie die Überprüfung der daraufhin erfolgten Veränderungen.
Kaufmännischer Bereich
§ 9. (1) Der kaufmännische Bereich wird vom kaufmännischen Leiter geführt. Dieser zeichnet unter
der Gesamtleitung des Geschäftsführers verantwortlich für alle kaufmännischen und personellen Belange
des MUMOK, die Finanzgebarung, sowie die Steuerung, Koordination und Überwachung der gesamten
Ablauforganisation. Der kaufmännische Bereich umfasst Administration, Zentrale Dienste, Profit Centers
sowie interne Servicebereiche.
(2) Die Administration umfasst die Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Personalverwaltung
1. Zum Finanz- und Rechnungswesen zählt die laufende Finanzbuchhaltung, die begleitende
Kostenrechnung und die Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen sowie alle
damit zusammenhängenden kaufmännischen Agenden. Diese Berichte haben den Anforderungen
des Finanz- und Begleitcontrollings durch den Bund im Sinne der §§ 2 Abs. 3 und 8 Abs. 4 des
Bundesmuseen-Gesetzes zu entsprechen.
2. Dem Bereich Personalverwaltung obliegt die selbständige Abwicklung der Personalangelegenheiten
sowie die Erstellung und ständige Kontrolle der für diesen Bereich relevanten Steuerungsdaten.
(3) Dem Bereich Zentrale Dienste sind die Hausverwaltung und Sicherheit, die Technik sowie die
Planung für den Einsatz des Personals zugeordnet. Der Leiter Zentrale Dienste ist verantwortlich für die
Sicherstellung eines geordneten, sicheren und effizienten Ablaufes des Museumsbetriebes.
1. Die Hausverwaltung umfasst die Organisation und Überwachung sämtlicher in diesem Bereich
anfallenden Agenden, wie Poststelle, Beschaffung, Lagerverwaltung usw. sowie das Gebäudemanagement.
Der Bereich Sicherheit umfasst die Kontrolle und Koordination aller hausinterner
Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Arbeitnehmerschutzes.
2. Der Technik obliegen alle mit dem Betrieb und der Wartung der technischen Anlagen (Klima,
Aufzüge, Telefon, Sicherheits- und brandschutztechnische Anlagen) und der Hauselektrik
anfallenden Agenden. Dazu zählen auch die Bedienung, Einrichtung, Verwaltung und Wartung
der audiovisuellen Medien.
3. Die Personalplanung sorgt für die Erstellung der Dienstpläne und die optimale Organisation des
Personaleinsatzes einschließlich der Einteilung, Abwicklung und Kontrolle des Fremdpersonaleinsatzes.
(4) Die Profit Centers des MUMOK agieren nach marktwirtschaftlichen Kriterien und sind
gewinnorientiert ausgerichtet. Sie umfassen Sponsoring, Eventservice sowie Kunstservice und können
nach ertragswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch den Kaufmännischen Leiter in Absprache mit dem
Geschäftsführer ergänzt oder verändert werden. Jedes Profit Center hat jedoch in seiner Tätigkeit
Rücksicht auf die Erfordernisse des wissenschaftlichen Museums- und Ausstellungsbetriebes zu nehmen
1. Dem Bereich Sponsoring obliegt die Beschaffung zusätzlicher Ressourcen in Form von
finanziellen Leistungen oder Sachleistungen.
2. Das MUMOK Eventservice vermietet die Räumlichkeiten an Unternehmen, Institutionen und
Privatpersonen unter ständiger Bedachtnahme auf den laufenden Museumsbetrieb. Das Eventservice
unterstützt die Bildungs- und Vermittlungsaufgabe des MUMOK durch Herstellung des
Kontaktes neuer Zielgruppen mit den Werken des Museums.
3. Das MUMOK Kunstservice bietet Unternehmen individuell gestaltete und wissenschaftlich
betreute Präsentationen von Werken des Museums in Räumlichkeiten des Unternehmens unter
Einhaltung strengster restauratorischer und sicherheitstechnischer Auflagen an. Die Auswahl der
dafür zur Verfügung stehenden Werke legt der Geschäftsführer unter Einbindung der Restaurierung
und des Sammlungsleiters fest.
(5) Die Servicebereiche betreuen überwiegend andere Organisationseinheiten des MUMOK, jedoch
auch externe Kunden. Bei ihrer Tätigkeit orientieren sie sich an vergleichbaren Servicebetrieben der
Privatwirtschaft. Zu den Servicebereichen zählen Werbung und Marketing, Bildarchiv, Fotoatelier, sowie
EDV
1. Der Bereich Werbung und Marketing konzipiert und organisiert Werbemaßnahmen für die
Organisationseinheiten des Museums mit einem an die Öffentlichkeit gerichteten Angebot.
2. Das Bildarchiv verwaltet alle fotografischen Abbildungen des Museums und kümmert sich um
den Erwerb der für deren Herstellung und Nutzung benötigten Rechte. Es ist sowohl interner
Servicebereich für andere Abteilungen und Funktionseinheiten des Museums wie auch
kommerziell agierende Bildagentur mit einem serviceorientierten Angebot für externe Kunden.
3. Das Fotoatelier ist im Auftrag verschiedener Abteilungen und Funktionseinheiten des Museums
tätig. Es ist unter anderem für die fotografische Erfassung des Sammlungsbestandes, die mediale
Dokumentation von Ausstellungen und Veranstaltungen sowie die Produktion von Bildmaterial
für Presse und Werbezwecke zuständig.
4. Die EDV des MUMOK betreut das museumseigene Computernetzwerk und die damit in
Verbindung stehende Hard- und Software sowie die Anbindung des Museums an das Internet.
Vollversammlung des MUMOK
§ 10. Die Vollversammlung besteht aus allen Bediensteten des Museums. Sie ist vom Betriebsrat in
regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal in jedem Kalenderjahr einzuberufen. Sie ist ferner
einzuberufen, wenn dies ein Drittel der Mitarbeiter oder ein Drittel der Betriebsratsmitglieder schriftlich
verlangt. Die Vollversammlung dient der Information der Bediensteten über längerfristige Maßnahmen
und der Beratung über wichtige Angelegenheiten, die die Gesamtbelange des Museums betreffen. Die
Vollversammlung stellt eine Betriebsversammlung im Sinne des § 43 ArbVG dar.
Verzeichnisse und Dokumentationen
§ 11. Folgende Verzeichnisse und Dokumentationen liegen im MUMOK auf und entsprechen dem
Dokumentationsstand vom 31. Dezember 2001. Sie sind laufend zu bearbeiten und zu ergänzen
– Verzeichnis der beweglichen Ausstattung (Anlagevermögen),
– Inventare einschließlich Fremdinventar der Sammlung und der Bibliothek,
– Verzeichnis der dem MUMOK überlassenen Immobilien.
§ 12. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre
Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau (BGBl.
Nr. 238/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 168/1999) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde
Côte d’Ivoire 2. November 1999
Kasachstan 28. März 2000
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Jugoslawien am 12. März 2001 erklärt,
sich rückwirkend mit 27. April 1992 weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.