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13_2002 AT

13. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

BGBlPdf 13. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit

Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen

gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 314/1976, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 100/1999, wird wie folgt geändert

1. § 5 Abs. 2 lautet

„(2) Ergeben sich bei der Ermittlung der Beträge gemäß Abs. 1 Beträge, die nicht durch 10 Cent

teilbar sind, sind Restbeträge von weniger als 5 Cent zu vernachlässigen und Restbeträge von 5 Cent und

mehr auf volle 10 Cent aufzurunden („kaufmännische Rundung“). Der Berechnung einer allfälligen

Erhöhung sind jedoch die ungerundeten Beträge zu Grunde zu legen.“

2. In § 3 Abs. 2 und in § 7 wird die Wortfolge „Bundesminister für Unterricht und Kunst“ durch die

Wortfolge „Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ ersetzt sowie in § 7 die Wortfolge

„Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft“ durch die Wortfolge „Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ ersetzt.

3. In § 6 werden nach Abs. 5 die folgenden Abs. 6 und 7 angefügt

„(6) § 3 Abs. 2, § 7 sowie die Anlagen I und II in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I

Nr. 13/2002 treten mit 1. September 2001 in Kraft.

(7) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2002 treten weiters in Kraft: § 5 Abs. 2 sowie

die Tabellen zu den Anlagen I und II und die Änderung der Währungsbezeichnung in der Fassung der Z 8

und 9 mit 1. Jänner 2002.“

4. In Anlage I, Abschnitt V, lauten lit. a und b

„a) Diplomprüfung für das Lehramt (gemäß der Akademien-Studienordnung, BGBl. II Nr. 2/2000 –

AStO)

1. Vorsitzender der Prüfungskommission............................................................................. 36 S

2. jeweils zuständige Abteilungsleiter .................................................................................. 43 S

(Abteilungsleiter für Übungsschulen ................................................................................ 14 S)

3. je Prüfung aus den Studienfachbereichen (Klausur-, Projekt- oder Hausarbeit)

1. Begutachter ................................................................................................................ 58 S

2. Begutachter ................................................................................................................ 29 S

4. je Unterrichts- bzw. Lehrauftritt an Berufspädagogischen Akademien und in der

Weiterbildung auf Grund autonomer Prüfungsvorschriften

je Prüfer (höchstens zwei Prüfer)...................................................................................... 43 S

5. je Diplomarbeit (schriftlich, praktisch, graphisch; jeweils studienfachbereichsübergreifend)

je Begutachter (maximal zwei Begutachter)..................................................................... 406 S

6. je mündliche kommissionelle Prüfung Vorsitzender (gleichzeitig Schriftführer)

in der Teilkommission ...................................................................................................... 51 S

je Prüfer (höchstens drei Prüfer)....................................................................................... 36 S

sofern kein eigener Vorsitzender bestellt wird und sich die Prüfer die Vorsitzführung

teilen, gebührt jedem der (höchstens drei) Prüfer für diese Tätigkeit zusätzlich.............. 14 S

b) Pflichtkolloquien und sonstige verpflichtende Prüfungen auf Grund autonomer Prüfungsvorschriften

Prüfer .................................................................................................................................... 22 S“

5. In Anlage I, Abschnitt V, lautet lit. d sublit. bb

„bb) Eignungsprüfungen und Einstufungsprüfungen

(§§ 6 ff, § 3 Abs. 6 und § 26 Abs. 2 SchUG bzw. § 5 Abs. 3, §§ 8 ff und § 13

Abs. 2 SchUG-B)

Vorsitzender ............................................................................................................... 14 S

Prüfer

für den mündlichen oder praktischen Teil.................................................................. 29 S

für den schriftlichen Teil............................................................................................ 43 S“

6. Anlage I, Abschnitt V, lautet lit. d sublit. ff

„ff) Kommissionelle Prüfungen (§ 70 Abs. 3 SchUG),

Kolloquien an Schulen für Berufstätige (§§ 23 und 62 Abs. 3 SchUG-B)

Vorsitzender ............................................................................................................... 29 S

Prüfer

für den mündlichen oder praktischen Teil.................................................................. 29 S

für den schriftlichen Teil............................................................................................ 43 S

fachkundiger Beisitzer als Schriftführer .................................................................... 22 S“

7. In Anlage I, Abschnitt V, entfällt lit. e.

8. In Anlage I werden jeweils die Währungsbezeichnung „Schilling“ durch „Euro“ und die in der

nachstehenden Tabelle angeführten Schillingbeträge durch die in der Tabelle angeführten Eurobeträge

ersetzt

9. In Anlage II werden jeweils die Währungsbezeichnung „Schilling“ durch „Euro“ und die in der

nachstehenden Tabelle angeführten Schillingbeträge durch die in der Tabelle angeführten Eurobeträge

ersetzt

BGBlPdf 13. Verordnung: Museumsordnung des Museums Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK)

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 wird verordnet

Museumsordnung des Museums Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK)

Rechtsform

§ 1. Das Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK) ist eine wissenschaftliche

Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, die mit In-Kraft-Treten dieser Museumsordnung eigene Rechtspersönlichkeit

erlangt.

Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des MUMOK

§ 2. (1) Das MUMOK hat die Zielsetzung, die seit Gründung des Museums des 20. Jahrhunderts

angelegte Sammlung der Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts nach aktuellsten wissenschaftlichen und

museologischen Erkenntnissen und Methoden zu bewahren, auszubauen, zu erforschen und der

Öffentlichkeit zu vermitteln. Das Museum ist Sammlungsort, Archiv, Forschungsstätte und Ausstellungsraum.

Ein wesentliches Anliegen ist die Auseinandersetzung mit der Kunst der Gegenwart. Daher ist das

Museum auch Veranstaltungsort für Events und Diskussionen mit dem Ziel, das Verständnis für die neue

und experimentelle Kunst im Zusammenhang mit der Vermittlung kunsthistorischer und kunsttheoretischer

Entwicklungen zu fördern. Dieser Geschichte und Gegenwart verknüpfende museologische,

wissenschaftliche und bildungspolitische Auftrag verpflichtet das MUMOK, sich umfassend mit der

Sammlung, Erforschung und Vermittlung internationaler Kunst der Moderne, der jüngeren Vergangenheit

sowie der Gegenwart zu befassen.

(2) Mit seinen Sammlungsschwerpunkten Pop-Art und Fotorealismus aus der Österreichischen

Ludwig Stiftung, Fluxus und Nouveau Realisme aus der Sammlung Hahn und dem Wiener Aktionismus

verbindet das MUMOK in einzigartiger Weise Höhepunkte gesellschafts- und realitätsbezogener sowie

performativer Kunst des 20. Jahrhunderts.

(3) Als größtes österreichisches Museum für internationale moderne und zeitgenössische Kunst

fördert das MUMOK die museologische Integration der in Österreich vertretenen Kunst- und Diskurspositionen

in den internationalen Kontext und vermittelt zugleich Internationalität innerhalb seines

lokalen Umfeldes.

(4) Das MUMOK vermittelt die Gesellschaftsrelevanz des Mediums Kunst, indem es die Veränderungen

des Kunstverständnisses und die dafür maßgeblichen historischen und aktuellen Gründe erkennbar

macht. Im Rahmen seines Gegenwartsbezuges nimmt das Museum Stellung zum gesellschaftspolitischen

Diskurs und wendet sich gegen Tendenzen, die eine freie Entwicklung der Kunst und des kulturpolitischen

Klimas in Frage stellen.

Aufgaben des MUMOK

§ 3. (1) Sammeln: Die Ergänzung der einzelnen Bereiche des vorhandenen Sammlungsbestandes

sowie der kontinuierliche Erwerb museologischer relevanter Gegenwartskunst für den Sammlungsausbau

soll nach präzise definierten sammlungspolitischen Prämissen erfolgen. Diese Prämissen haben sich

sowohl an der Struktur der gewachsenen Sammlung wie auch an den aktuellen und internationalen

Perspektiven des Kunstgeschehens zu orientieren.

(2) Bewahren: Die Bewahrung des Sammlungsbestandes erfolgt nach optimalen logistischen, sicherheitstechnischen,

klimatischen, konservatorischen und räumlichen Bedingungen. Die Erfüllung dieser

Aufgaben hat unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Erkenntnisse und Technologien zu erfolgen.

(3) Erschließen, Erforschen und Veröffentlichen der Sammlung: Zur Erschließung zählt die laufende

Inventarisierung, Katalogisierung und Ergänzung der Werkdokumentation. Die wissenschaftliche Erforschung

des Sammlungsbestandes dient der Klärung und Bewertung des kunsthistorischen Stellenwerts der

Sammlung, ihrer einzelnen Bereiche und Werke. Ausgehend von aktuellen kunstgeschichtlichen und

theoretischen Methoden soll der Sammlungsbestand Forschungsgegenstand sein, von dem aus sich neue

Perspektiven auf die Sammlung im besonderen und die Kunstgeschichte im allgemeinen ergeben. Die

Präsentationen der Schausammlung und schwerpunktmäßige Sonderausstellungen aus dem Sammlungsbestand,

sowie begleitende Publikationen, Vorträge und Diskussionen dienen der Erarbeitung und

Veröffentlichung der gewonnenen Erkenntnisse des museologischen Wissenschafts- und Forschungsauftrages.

Die kontinuierliche Kooperation mit anderen Museen, Kunst- und Wissenschaftsinstitutionen und

deren fachlichen Repräsentanten im In- und Ausland sollen einen regen Austausch in Bezug auf

Wissenschaft und Forschung garantieren.

(4) Ausstellen: Durch Konzeption und Organisation von thematischen und monografischen Sonderausstellungen

zu historischen Bereichen und zur Gegenwartskunst soll die aktuelle Darstellung sowie das

Verständnis der Kunstentwicklung und des Kunstgeschehens gefördert werden. Damit werden neue

Kontexte und Perspektiven für Struktur und Rolle der Sammlung eröffnet.

(5) Diskurs: Durch Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen, Vorträgen und Diskussionen

zu historischen wie auch aktuellen Themen erweist sich das Museum als lebendiger Diskursort. Es

gewährleistet damit die Kontinuität der für das Verständnis der Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts

grundlegenden Verknüpfung von Kunst und Diskurs.

(6) Vermitteln: Das MUMOK ist eine Informations- und Servicestelle für Besucher und Interessenten.

Innovative und besucherorientierte Führungs- und Vermittlungsprogramme ermöglichen der

Öffentlichkeit eine intensive und bewusstseinsbildende Auseinandersetzung mit Kunst und ihrem

Kontext. Durch qualifizierte, aktuelle und zielgruppenspezifische Vermittlungsmethoden und -programme

erfüllt das MUMOK seine Aufgabe im Hinblick auf die Entwicklung einer aufgeschlossenen Gesellschaft.

(7) Wirtschaften: Das MUMOK stellt eine wissenschaftliche Einrichtung und Non-Profit-

Organisation dar. Dennoch sind alle Wirtschaftsbereiche des MUMOK so zu strukturieren, dass deren

Tätigkeit einer effizienten und wirtschaftlichen Betriebsführung gerecht wird. In Zusammenarbeit mit

Sponsoren, Mäzenen und Förderern sowie durch Erschließung von neuen Geschäftsfeldern soll versucht

werden, den Eigendeckungsbeitrag nachhaltig zu erhöhen.

Aufbauorganisation

§ 4. Die Organisationseinheiten des MUMOK sind

1. Geschäftsführung und Stabsstellen,

2. Sammlung,

3. Ausstellungen und wissenschaftliche Bereiche,

4. Kommunikation,

5. Kaufmännischer Bereich.

Geschäftsführung und Stabsstellen

§ 5. (1) Die wissenschaftliche Anstalt MUMOK hat einen Geschäftsführer im Sinne des

Bundesmuseen-Gesetzes. Dieser nimmt die Funktion des Direktors und künstlerischen Leiters wahr. Ihm

obliegt die Gesamtleitung des MUMOK und demgemäß die Besorgung aller personellen,

organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten sowie die Dienstaufsicht über alle Bereiche des

MUMOK. Er bestellt die Kuratoren und vertritt das MUMOK gerichtlich und außergerichtlich. Dem

MUMOK gegenüber ist er verpflichtet, alle Beschränkungen einzuhalten, die sich aus der Geschäftsordnung

für die Geschäftsführung (Abs. 3) ergeben.

(2) Der Geschäftsführer bestimmt im Einvernehmen mit dem Kuratorium für die Dauer seiner

Funktionsperiode einen Stellvertreter aus dem Kreise der Museumsmitarbeiter. Ein Widerruf der

Bestellung ist im Einvernehmen mit dem Kuratorium jederzeit möglich. Wiederbestellungen sind

möglich.

(3) Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und seines Stellvertreters sind in der Geschäftsordnung

für die Geschäftsführung des MUMOK geregelt.

(4) Als wirtschaftliches Aufsichtsorgan der Geschäftsführung dient das vom Bundesminister für

Bildung, Wissenschaft und Kultur bestellte Kuratorium, dem Budgetvoranschläge, der Budgetvollzug und

der Rechnungsabschluss nach Maßgabe der entsprechenden Geschäftsordnung vorzulegen sind.

(5) Dem Geschäftsführer ist die Stabsstelle Controlling direkt zugeordnet. Das Controlling sorgt für

die laufende Berichterstattung zur Überwachung und Einhaltung des Budgets an den Geschäftsführer und

den kaufmännischen Leiter; weiters unterstützt es den kaufmännischen Leiter bei Überprüfung der

finanziellen Vorgänge und Organisationsabläufe auf Sinnhaftigkeit und Korrektheit sowie bei Erstellung

des Budgets und Strategieberichtes.

Sammlung

§ 6. (1) Die Organisationseinheit Sammlung besteht aus den Teilsammlungen

1. Malerei,

2. Skulptur, Objekte,

3. Graphik, Fotografie,

4. Neue Medien

sowie aus den die Teilsammlungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützenden Bereichen Registratur/Depotverwaltung und Restaurierung. Die Führung der Organisationseinheit Sammlung obliegt dem

Leiter der Sammlung. Die Teilsammlungen werden von Kuratoren betreut.

(2) Die für die Teilsammlungen zuständigen Kuratoren sorgen für die wissenschaftliche Erschließung

der jeweiligen Sammlungsbestände, für deren Dokumentation sowie für die wissenschaftliche

Betreuung und Kontrolle der von der Restaurierung vorgeschlagenen notwendigen Maßnahmen für die

Bewahrung der Sammlungsbestände.

(3) Der Sammlungsbestand ist im Inventar verzeichnet und laufend zu ergänzen. Die Führung des

Inventars, die Ergänzung der Dokumentation zu den Objekten, die Führung des Standortverzeichnisses

sowie die Führung von Fremdinventaren für die in der Sammlung aufbewahrten, aber nicht zum

Sammlungsbestand des Museums gehörenden Objekte erfolgt durch die Registratur nach den durch den

Leiter der Sammlung in Absprache mit den Kuratoren vorgegebenen einheitlichen Richtlinien. Bei diesen

Tätigkeiten wird die Registratur durch die Depotverwaltung unterstützt.

(4) Die Restaurierung ist für die Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen aller

Sammlungsbestände zuständig. Zu den Aufgaben der Restaurierung zählen auch die wissenschaftliche

Arbeit und Forschung sowie die Aufarbeitung und Kontrolle der Kunstwerke für Ausstellungen. Die

Restaurierung definiert im Einvernehmen mit den für die jeweiligen Sammlungsbestände zuständigen

Kuratoren die Arbeits- und Zielvorgaben der erforderlichen konservatorischen Maßnahmen. Der darauf

basierende Restaurierungsplan ist jährlich vom Leiter der Sammlung und der Restaurierungsleitung dem

Geschäftsführer zur Genehmigung vorzulegen.

(5) Vorschläge über Leihgaben aus der Sammlung macht nach Anhörung des zuständigen Kurators

und der Restaurierung der Leiter der Sammlung und legt diese dem Geschäftsführer zur Entscheidung vor.

Ausstellungen und wissenschaftliche Bereiche

§ 7. (1) Die Organisationseinheit Ausstellungen und wissenschaftliche Bereiche umfasst die Teilbereiche

Ausstellungsorganisation, Veranstaltungen und Projekte sowie die sonstigen wissenschaftlichen

Bereiche (Bibliothek/Archiv, Publikationen/Verlag). Die Führung dieser Teilbereiche untersteht dem

Leiter der Organisationseinheit.

(2) Die Bereiche Ausstellungsorganisation sowie Veranstaltungen und Projekte werden von

Kuratoren betreut. Die organisatorische Planung und Abwicklung erfolgt unter Aufsicht der Kuratoren

durch das Ausstellungs- und Projektbüro. Das Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm sowie die

wissenschaftlichen Projekte und begleitenden Publikationen werden vom Geschäftsführer unter Einbeziehung

des Leiters der Organisationseinheit und der Kuratoren festgelegt. Die Kuratoren sind in die

Betreuung, Präsentation und den Ausbau der Sammlung sowie in die zielgruppenorientierte und fachliche

Erstellung von Vermittlungsprogrammen durch die Abteilung Bildung und Besucherservice eingebunden.

Für die im Zuge von Ausstellungen, Veranstaltungen und Projekten anfallende Bewegung, Kontrolle und

Lagerung von Kunstwerken werden die Kuratoren von der Registratur, der Depotverwaltung und der

Restaurierung unterstützt.

(3) Betreuung und Ausbau von Bibliothek/Archiv werden nach aktuellen, technischen, wissenschaftlichen

und öffentlichkeitsbezogenen Standards durchgeführt. Die Bibliothek steht allen Organisationseinheiten

des Museums zur Verfügung. Ihr Schwerpunkt liegt im wissenschaftlichen und sammlungsbezogenen

Bereich. Aufgabe des Archivs ist das Bewahren und die permanente Ergänzung aller für die

Geschichte des Museums und seinem laufenden Ausstellungs- und Veranstaltungsbetrieb relevanten

Dokumente. Literaturankäufe und Bereitstellung der Archivmaterialien erfolgen unter Mitarbeit der

Organisationseinheiten des MUMOK.

(4) Der Bereich Publikationen/Editionen organisiert und koordiniert in Zusammenarbeit mit den

Kuratoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern die Gestaltung, Produktion sowie den Vertrieb aller

wissenschaftlichen Publikationen, Druckwerke und Editionen des Museums.

Kommunikation

§ 8. (1) Der Bereich Kommunikation umfasst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bildung und

Besucherservice.

(2) Der Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist zuständig für externe und interne Kommunikation.

Die externe Kommunikation dient der Darstellung des Museums in der Öffentlichkeit. Sie umfasst

die Information der Medien über Angebote und Leistungen aller Bereiche des Hauses sowie die Pflege

des Kontakts zu den Interessentengruppen des Museums durch geeignete Instrumente.

(3) Der Bereich Bildung und Besucherservice ist für die Konzeption und Umsetzung von zielgruppenspezifischen

Informations- und Kommunikationsangeboten für Museumsbesucher, insbesondere

Schulklassen, Kinder und Gruppen, verantwortlich. Je nach Inhalt des Bildungsangebots ist das Angebot

mit dem Leiter der Sammlung, dem Ausstellungskurator oder dem Verantwortlichen für Veranstaltungen

abzustimmen. Das Besucherservice soll die Betreuung der Besucher während ihres Aufenthaltes im

Museum sicherstellen. Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist die Erhebung der Besucherwünsche

und -beschwerden durch geeignete Einrichtungen, deren Weiterleitung an verantwortliche

Stellen im Hause sowie die Überprüfung der daraufhin erfolgten Veränderungen.

Kaufmännischer Bereich

§ 9. (1) Der kaufmännische Bereich wird vom kaufmännischen Leiter geführt. Dieser zeichnet unter

der Gesamtleitung des Geschäftsführers verantwortlich für alle kaufmännischen und personellen Belange

des MUMOK, die Finanzgebarung, sowie die Steuerung, Koordination und Überwachung der gesamten

Ablauforganisation. Der kaufmännische Bereich umfasst Administration, Zentrale Dienste, Profit Centers

sowie interne Servicebereiche.

(2) Die Administration umfasst die Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Personalverwaltung

1. Zum Finanz- und Rechnungswesen zählt die laufende Finanzbuchhaltung, die begleitende

Kostenrechnung und die Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen sowie alle

damit zusammenhängenden kaufmännischen Agenden. Diese Berichte haben den Anforderungen

des Finanz- und Begleitcontrollings durch den Bund im Sinne der §§ 2 Abs. 3 und 8 Abs. 4 des

Bundesmuseen-Gesetzes zu entsprechen.

2. Dem Bereich Personalverwaltung obliegt die selbständige Abwicklung der Personalangelegenheiten

sowie die Erstellung und ständige Kontrolle der für diesen Bereich relevanten Steuerungsdaten.

(3) Dem Bereich Zentrale Dienste sind die Hausverwaltung und Sicherheit, die Technik sowie die

Planung für den Einsatz des Personals zugeordnet. Der Leiter Zentrale Dienste ist verantwortlich für die

Sicherstellung eines geordneten, sicheren und effizienten Ablaufes des Museumsbetriebes.

1. Die Hausverwaltung umfasst die Organisation und Überwachung sämtlicher in diesem Bereich

anfallenden Agenden, wie Poststelle, Beschaffung, Lagerverwaltung usw. sowie das Gebäudemanagement.

Der Bereich Sicherheit umfasst die Kontrolle und Koordination aller hausinterner

Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Arbeitnehmerschutzes.

2. Der Technik obliegen alle mit dem Betrieb und der Wartung der technischen Anlagen (Klima,

Aufzüge, Telefon, Sicherheits- und brandschutztechnische Anlagen) und der Hauselektrik

anfallenden Agenden. Dazu zählen auch die Bedienung, Einrichtung, Verwaltung und Wartung

der audiovisuellen Medien.

3. Die Personalplanung sorgt für die Erstellung der Dienstpläne und die optimale Organisation des

Personaleinsatzes einschließlich der Einteilung, Abwicklung und Kontrolle des Fremdpersonaleinsatzes.

(4) Die Profit Centers des MUMOK agieren nach marktwirtschaftlichen Kriterien und sind

gewinnorientiert ausgerichtet. Sie umfassen Sponsoring, Eventservice sowie Kunstservice und können

nach ertragswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch den Kaufmännischen Leiter in Absprache mit dem

Geschäftsführer ergänzt oder verändert werden. Jedes Profit Center hat jedoch in seiner Tätigkeit

Rücksicht auf die Erfordernisse des wissenschaftlichen Museums- und Ausstellungsbetriebes zu nehmen

1. Dem Bereich Sponsoring obliegt die Beschaffung zusätzlicher Ressourcen in Form von

finanziellen Leistungen oder Sachleistungen.

2. Das MUMOK Eventservice vermietet die Räumlichkeiten an Unternehmen, Institutionen und

Privatpersonen unter ständiger Bedachtnahme auf den laufenden Museumsbetrieb. Das Eventservice

unterstützt die Bildungs- und Vermittlungsaufgabe des MUMOK durch Herstellung des

Kontaktes neuer Zielgruppen mit den Werken des Museums.

3. Das MUMOK Kunstservice bietet Unternehmen individuell gestaltete und wissenschaftlich

betreute Präsentationen von Werken des Museums in Räumlichkeiten des Unternehmens unter

Einhaltung strengster restauratorischer und sicherheitstechnischer Auflagen an. Die Auswahl der

dafür zur Verfügung stehenden Werke legt der Geschäftsführer unter Einbindung der Restaurierung

und des Sammlungsleiters fest.

(5) Die Servicebereiche betreuen überwiegend andere Organisationseinheiten des MUMOK, jedoch

auch externe Kunden. Bei ihrer Tätigkeit orientieren sie sich an vergleichbaren Servicebetrieben der

Privatwirtschaft. Zu den Servicebereichen zählen Werbung und Marketing, Bildarchiv, Fotoatelier, sowie

EDV

1. Der Bereich Werbung und Marketing konzipiert und organisiert Werbemaßnahmen für die

Organisationseinheiten des Museums mit einem an die Öffentlichkeit gerichteten Angebot.

2. Das Bildarchiv verwaltet alle fotografischen Abbildungen des Museums und kümmert sich um

den Erwerb der für deren Herstellung und Nutzung benötigten Rechte. Es ist sowohl interner

Servicebereich für andere Abteilungen und Funktionseinheiten des Museums wie auch

kommerziell agierende Bildagentur mit einem serviceorientierten Angebot für externe Kunden.

3. Das Fotoatelier ist im Auftrag verschiedener Abteilungen und Funktionseinheiten des Museums

tätig. Es ist unter anderem für die fotografische Erfassung des Sammlungsbestandes, die mediale

Dokumentation von Ausstellungen und Veranstaltungen sowie die Produktion von Bildmaterial

für Presse und Werbezwecke zuständig.

4. Die EDV des MUMOK betreut das museumseigene Computernetzwerk und die damit in

Verbindung stehende Hard- und Software sowie die Anbindung des Museums an das Internet.

Vollversammlung des MUMOK

§ 10. Die Vollversammlung besteht aus allen Bediensteten des Museums. Sie ist vom Betriebsrat in

regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal in jedem Kalenderjahr einzuberufen. Sie ist ferner

einzuberufen, wenn dies ein Drittel der Mitarbeiter oder ein Drittel der Betriebsratsmitglieder schriftlich

verlangt. Die Vollversammlung dient der Information der Bediensteten über längerfristige Maßnahmen

und der Beratung über wichtige Angelegenheiten, die die Gesamtbelange des Museums betreffen. Die

Vollversammlung stellt eine Betriebsversammlung im Sinne des § 43 ArbVG dar.

Verzeichnisse und Dokumentationen

§ 11. Folgende Verzeichnisse und Dokumentationen liegen im MUMOK auf und entsprechen dem

Dokumentationsstand vom 31. Dezember 2001. Sie sind laufend zu bearbeiten und zu ergänzen

– Verzeichnis der beweglichen Ausstattung (Anlagevermögen),

– Inventare einschließlich Fremdinventar der Sammlung und der Bibliothek,

– Verzeichnis der dem MUMOK überlassenen Immobilien.

§ 12. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

BGBlPdf 13. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre

Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau (BGBl.

Nr. 238/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 168/1999) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Côte d’Ivoire 2. November 1999

Kasachstan 28. März 2000

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Jugoslawien am 12. März 2001 erklärt,

sich rückwirkend mit 27. April 1992 weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

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