13. Änderung der Gemeinsamen Absichtserklärung für die COST-Aktion 30 gemäß Abschnitt 3 Absätze 1 und 2 dieser Erklärung samt Anlage
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
1. Die Geltungsdauer der gemeinsamen Absichtserklärung
vom 31. März 1977 zur Durchführung
einer europäischen Aktion auf dem Gebiet der elektronischen
Hilfen für den Verkehr auf großen
Fernverkehrsstraßen Kundgemacht in BGBl. Nr. 211/1983 wird gemäß Abschnitt 3
Absätze 1 und 2 dieser Erklärung mit Wirkung vom
1. April 1980 um einen Zeitraum von vier Jahren
verlängert.
2. Anhang II dieser gemeinsamen Absichtserklärung
wird hiermit durch den Anhang zu dieser
Änderung ersetzt.
3. Die Gesamtkosten für die Tätigkeiten der an
diesem Verlängerungsprogramm beteiligten Unterzeichner
werden auf rund 1500000 ERE in Preisen
1980 geschätzt.
4. Diese Änderung wird wirksam, sobald ihr alle
Unterzeichner der genannten gemeinsamen
Absichtserklärung zugestimmt haben.
5. Die Zustimmung der Unterzeichner wird dem
Generalsekretär des Rates der Europäischen
Gemeinschaften mitgeteilt, bei dem die gemeinsame
Absichtserklärung hinterlegt ist.
ANLAGE
Geänderter Text von Anlage II
Einleitung
1. Dieser technische Anhang enthält eine
Beschreibung des Forschungsprogramms, das in
Fortführung des 1980 ausgelaufenen Programms
durchgeführt werden soll. Dieses neue Programm
erstreckt sich auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit
auf dem Gebiet von fünf der bisher untersuchten
neun Themen sowie auf das in der gemeinsamen
Absichtserklärung vorgesehene Demonstrationsprojekt.
Die angegebenen Kosten sind Schätzwerte und
betreffen die bis zum Abschluß der beiden Teile des
Programms erforderlichen Arbeiten.
2. Dieses Forschungsprogramm soll sich auf vier
Jahre erstrecken. Für beide Teile des Programms
gilt die gleiche Dauer; sie sind gleichzeitig durchzuführen.
3. Zur Verwirklichung der Ziele können später
noch weitere Beiträge beschlossen werden. Neue
Forschungsvorschläge in Verbindung mit den Programmzielen
können darin einbezogen werden.
I. FORTSETZUNG DER ZUSAMMENARBEIT
ÜBER DIE FORSCHUNGSTHEMEN
Eine Forschungszusammenarbeit wird für die
folgenden Themen weitergeführt
— Fahrzeug-interne Kommunikation.
— Automatische Störfallerfassung.
— Wechselverkehrszeichen und Wechselwegweiser.
— Flächenorientierter Verkehrswarnfunk.
— Automatischer Nachweis von Schlechtwetterbedingungen.
Besonders berücksichtigt werden sollten schwierige
Umfeldbedingungen (wie Brücken und Tunnel).
Das Forschungsprogramm soll sich auf drei
Jahre erstrecken.
Thema 1
Fahrzeug-interne Kommunikation
Fahrzeug-interne Kommunikationssysteme, welche
dem Fahrer streckenbezogene Warnungen und
Empfehlungen übermitteln und eine optimale, individuelle
Zielführung ermöglichen, sind in mehreren
Staaten entwickelt und teilweise bereits in Versuchsfeldern
in Erprobung. Es besteht die Gefahr,
daß technisch unvereinbare Systeme verwendet
werden, was die Benutzung der Ausrüstung im
Ausland behindern könnte.
Die Zusammenarbeit soll weitergeführt werden,
um festzustellen, welche Aspekte einer elektronischen
Verbindung Straße — Fahrzeug/Fahrzeug
— Straße genormt werden sollten. Das vorgeschlagene
System sollte eine ausreichende Reservekapazität
aufweisen, um die spätere Einbeziehung anderer
Funktionen zu ermöglichen. Jährlich wären
etwa zwei bis drei Sitzungen erforderlich.
Der Jedermann-Funk (auch CB-Funk genannt)
ist eine einfache Form der fahrzeuginternen Kommunikation,
die nun in vielen Ländern vorhanden
ist. In den Vereinigten Staaten wurde er in Verbindung
mit straßenseitigen Stationen erfolgreich für
die Störfalldetektion und Fahrerinformation verwendet.
Die Zusammenarbeit wird die Möglichkeiten
und Folgen eines ähnlichen Einsatzes in Europa
prüfen.
Thema 2
Wechselverkehrszeichen und Wechselwegweiser Thema 2 entspricht dem Thema 3 des 1977—1980
durchgeführten Programms.
Ein einheitlicher Vorschlag für sieben neue Piktogramme
für Wechselverkehrszeichen auf Autobahnen
ist verabschiedet. Die Entwicklung eines
allgemein verständlichen und mit dem Lichtrasterprinzip
darstellbaren Zeichens ist noch nicht abgeschlossen.
Nebel ist eines der größten Gefahrenrisiken
auf Schnellverkehrsstraßen, und es wird darum
dringend empfohlen, die Entwicklung und internationale
Abstimmung eines passenden Piktogramms
weiterzuführen. Des weiteren wird die Erstellung
eines gemeinsamen europäischen Lastenheftes für
Wechselverkehrszeichen (Festlegung von technischen
Minimalanforderungen) für sinnvoll erachtet.
Weitere Arbeiten werden zur Herleitung übereinstimmender
Gestaltung und Anwendung von
Wechselwegweisern beitragen.
Eine bis zwei Sitzungen pro Jahr werden vorgeschlagen.
Thema 3
Flächenorientierter Verkehrswarnfunk Thema 3 entspricht dem Thema 4 des 1977—1980
durchgeführten Programms.
Die beiden technischen Lösungen zur Verbesserung
der Verkehrsfunkinformation — das Erkennungssystem
und das System mit eigener Sendefrequenz
— wurden aus verkehrstechnischer Sicht
geprüft und eine Beurteilung der Möglichkeiten,
Verwirklichbarkeit und technischen Grenzen formuliert.
Die Vereinheitlichung von Struktur und
Satzbildung der Durchsagen in den einzelnen Sprachen
wird empfohlen, und ein entsprechender Vorschlag
wurde ausgearbeitet.
Weitere Erkenntnisse nach Abschluß der bisherigen
Phase betreffen die Wirksamkeit und die geeignete
Gebietsaufteilung.
Verschiedene Fragen, wie
— abschließende Beurteilung der laufenden
Untersuchungen,
— Optimierung von Inhalt und Struktur der
Durchsagen,
— Entwicklung von Normen zur Erfassung und
Verteilung der Durchsagen,
— Nutzenanalyse,
konnten jedoch nicht endgültig geklärt werden.
Die Zusammenarbeit wird, um den Informationsaustausch
weiterhin zu gewährleisten, fortgesetzt.
Eine Sitzung pro Jahr dürfte dazu ausreichen.
Thema 4
Automatische Störfallerfassung Thema 4 entspricht dem Thema 6 des 1977—1980
durchgeführten Programms.
Die schnelle Erfassung von Störfällen auf Autobahnen
ist wichtig, um Sekundärfälle zu vermeiden
und Zeitverluste durch rasche Beseitigung der Störfallursache
zu reduzieren.
Bisher ist noch kein völlig zufriedenstellendes
automatisches Störfallerfassungssystem entwickelt
worden, sodaß weitere Forschung und Entwicklung
erforderlich ist. Das vorgeschlagene Demonstrationsvorhaben
wäre für diese Arbeit sehr wertvoll.
Der Vergleich verschiedener Erfassungsmethoden
war bis dahin schlecht möglich, weil die Meßresultate
von verschiedenen Strecken in verschiedenen
Ländern stammen und die bestehenden
Systeme den direkten Vergleich verschiedener
Erfassungs-Rechenregeln technisch nur ungenügend
bewältigen können.
Das Forschungsprogramm richtet sich nach dem
Verlauf des Demonstrationsvorhabens. Die Arbeitsgruppe
wird eng mit der Projektgruppe zusammenarbeiten
und als wissenschaftliche Begleitung fungieren.
2—3 Sitzungen sind jährlich erforderlich.
Thema 5
Automatischer Nachweis von
Schlechtwetterbedingungen Thema 5 entspicht dem Thema 8 des 1977—1980
durchgeführten Programms.
Ein automatisches, mikroprozessorgesteuertes
Straßenwettersystem ist entwickelt. Es ist in der
Lage, vor gefährlichen Änderungen der Sichtweite,
der Windgeschwindigkeit, Böigkeit und vor Schleudergefahr
zu warnen. Die Grundanforderungen an
ein System sind in der Gemeinsamen Absichtserklärung
(Dok. COST/68/77) in acht Punkten festgelegt.
Deren sechs sind jetzt erfüllt, die verbleibenden
zwei Problemaspekte
— kurzfristige Wettervorhersage und ihre Auswirkungen
auf die Straßeninstandhaltung,
— Anwendung der Straßenwettervorhersagen
im Bereich der Verkehrsbeeinflussung
konnten bislang nicht abschließend geklärt werden.
Die forschungsbezogene Zusammenarbeit wird
weitergeführt.
Eine Sitzung pro Jahr dürfte dazu ausreichen.
II. DAS DEMONSTRATIONSPROJEKT
Einleitung
Deshalb wird die Durchführung eines Demonstrationsprojekts
vorgeschlagen, in dem alle Komponenten
in einem vollständigen System vorgeführt
werden können.
Ein solches Projekt würde folgendes ermöglichen
a) Bestätigung der praktischen Anwendbarkeit
der bereits im nationalen Rahmen erhaltenen
Ergebnisse in einem internationalen Rahmen
mit Fahrern aus verschiedenen Ländern;
b) Bestätigung der Integrierbarkeit von Komponenten
in einem Gesamtsystem;
c) internationale Demonstration des vollständigen
Systems, um den Verwaltungsstellen eine
Vorstellung über die wahrscheinliche
Gesamtwirkung des Systems zu vermitteln;
d) Untersuchung der Wirksamkeit eines
Gesamtsystems und Verbesserung der Schätzungen
seines Kosten-Nutzen-Verhältnisses;
e) Beurteilung der Reaktion der Öffentlichkeit
auf ein solches System.
Man sollte sich klar darüber sein, daß es sich bei
dem vorgeschlagenen Projekt in erster Linie um
eine Demonstration und nicht um einen Versuch
handelt. Hier sollen einem internationalen Publikum
(vor allem den für die Verkehrssteuerung verantwortlichen
Personen) die für die Verkehrssteuerung
auf Autoschnellstraßen empfohlene Ausrüstung
und Techniken demonstriert werden. Wo
alternative Ausrüstung zulässig ist, könnten diese
Alternativen gezeigt werden oder aber ein entsprechendes
Muster, falls mehrere Alternativen bestehen.
Die Demonstration wird jedoch zweifellos
Gelegenheit zu Vergleichen bieten, und zwar vor
allem zum Vergleich der unterschiedlichen Techniken
für die automatische Störfallerfassung. Diese
Gelegenheit sollte genutzt werden, vorausgesetzt,
daß hierdurch nicht der wichtigere Demonstrationsaspekt
des Versuchs beeinträchtigt oder davon
abgelenkt wird.
1. Zielvorstellungen
Zweck des Projekts ist die Demonstration eines
Verkehrssteuerungsystems auf Autobahnen.
Zielsetzungen des Verkehrssteuerungssystems
auf Autobahnen
Hierzu gehören
— Verbesserung des Verkehrsflusses,
— Verbesserung der Verkehrssicherheit,
— optimale Nutzung des Straßennetzes,
— Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs,
— Verminderung der Umweltverschmutzung,
— Verminderung der Wartezeiten und Fahrzeiten,
— Vereinfachung der Führung des Fahrzeugs
und Stärkung des Selbstvertrauens der Fahrer,
— Senkung anderer Verkehrskosten,
— Hilfsmaßnahmen für Fahrer in Notfällen,
— Verkehrssteuerung während der Straßenunterhaltsarbeiten.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, sollte das System
zu folgenden Punkten beitragen
— Bessere Planung und bessere Wahl des Reiseweges
durch die Kraftfahrer, beispielsweise
durch aktuelle und streckenbezogene Informationen;
— Verhinderung von Unfällen, beispielsweise
durch Warnung der Kraftfahrer und Abbau
von Straßensituationen;
— Meidung verstopfter Teile des Straßennetzes
mit dem Ergebnis einer besseren Verteilung
des Verkehrsaufkommens auf das Straßennetz,
zB durch die Empfehlung bestimmter
Wege;
— Hilfen für die Kraftfahrer, die richtigen Entscheidungen
im Sinne eines gleichmäßigen
Verkehrsflusses zu treffen, zB durch
Geschwindigkeitsempfehlungen oder zwingende
Vorschriften;
— Hilfen beim Einfädeln und Ausscheren durch
verkehrsbedingte Zuteilung der Fahrspuren
und Geschwindigkeitsvorschriften, um den
Verkehr in Fluß zu halten;
— Verkehr in Baustellen in Fluß halten;
— Schutz des Unterhaltspersonals gewährleisten;
— Hilfen für den Kraftfahrer, den besten Weg
zum Bestimmungsort zu finden, zB durch
Wechselwegweiser;
— Hilfen für liegengebliebene Fahrzeuge.
2. Technische Beschreibung
Das Demonstrationsprojekt ist die Autobahnteilstrecke
Den Haag — Rotterdam.
Das niederländische Autobahnsteuerungssystem
ist als Standardsystem für drei Komplexitätsstufen
ausgelegt. Die einfachste Stufe ist das System zur
Warnung vor Staus bei Engpässen. Solche Systeme
sind seit mehr als fünf Jahren erfolgreich eingesetzt
worden. Ein Zwischensystem für Autobahnen mit
niedrigerem Verkehrsaufkommen ist vorgesehen;
dieses ist eine einfachere Form des nachstehend
beschriebenen vollständigen Autobahnsteuerungs- und
Überwachungssystems (Motorway Control
and Surveillance, MCS). Dieses ermöglicht Umlei-
tungen, Zufahrtsdosierung, Fahrspursperrung,
Störfall- und die Schlechtwettererfassung. Die Einrichtungen
sind für eine leichte Anpassung an neue
Erfassungs- und Warnverfahren ausgelegt, die zurzeit
noch erforscht werden. Ferner soll das System
sicherstellen, daß im Falle einer teilweisen Panne
eine sichere, wenn auch weniger weitgehende
Steuerung immer noch möglich ist („graceful
degradation"-Ausführung).
Das vollständige MCS-System wird Mitte 1980
betriebsfähig sein.
Hier unten wird das MCS-System in seiner komplexesten
Ausführung beschrieben, in der es auf der
vorgeschlagenen Demonstrationsstrecke angewandt
wird.
2.1 Autobahnsteuerungs- und Überwachungssystem
(MCS)
Ganz allgemein umfaßt das MCS-System fünf
Komponenten
Nachweiseinheiten, Außenstationen, Datenübermittlung,
zentrale Rechnereinheit und Wechselverkehrszeichen.
Die Erfassung der Verkehrs- und
Wetterdaten erfolgt mit Spezialeinheiten entlang
der Straße. Die Verkehrsdaten werden in Außenstationen,
die den Straßen entlang eingerichtet
sind, verarbeitet. Diese Außenstationen steuern
auch die Wechselverkehrszeichen an den Autobahn-
Signalbrücken und die Zufahrtsdosierungszeichen.
Sämtliche Informationen werden in die
Steuerzentrale geleitet und dort verarbeitet. Die
Steuerzentrale kontrolliert in der Regel die Außenstationen
und dadurch die Verkehrszeichen. Im
Falle von Kabelbrüchen oder anderen Pannen kann
die Außenstation die Zeichen nach örtlichen Verkehrsüberwachungsprogrammen
einstellen. Die
einzelnen Elemente sind in den nachfolgenden
Absätzen eingehender beschrieben.
2.2 Außenstationen und ihre Funktionen
(Datenerfassung und Steuerung der Zeichen)
Signalbrücken mit faseroptischen Matrix-Wechselverkehrszeichen
werden alle 500 m oder in Paaren
in Abständen von einmal 500 und einmal
1000 m, dh. in Abständen von 500, 1000, 500 und
1000 m, aufgestellt. Die Matrixzeichen befinden
sich über der jeweiligen Fahrspur. In der Ausführung
der mittleren Komplexitätsstufe kann die erste
Signalbrücke einer 500 m-Anordnung durch neben
der Fahrbahn auf Ständern montierte Zeichen
ersetzt werden.
Die Anzeigevorrichtungen werden durch einen
Mikroprozessor in einer Außenstation gesteuert.
Gruppen von bis zu 30 Außenstationen werden mit
einem Paar Doppelleitungen (4 Adern) an einen
zentralen Rechner angeschlossen. Alle Verbindungen
zwischen dem zentralen Rechner und den
Außenstationen werden vom Rechner gesteuert.
Der zentrale Rechner fragt die Außenstationen
über eine der Doppelleitungen nach Informationen
ab. Die Außenstationen antworten über die andere
Doppelleitung. Ein Paar von Doppelleitungen kann
bis zu 2 x 1200 Bd Informationseinheiten übermitteln.
Die Legenden der Matrixzeichen werden auf
Befehl des zentralen Rechners durch die Außenstationen
eingeschaltet. Die Legenden sowie der
Zustand der Außenstationen werden vom zentralen
Rechner überwacht.
Die Detektoren sind in der Regel entsprechend
der Stellung der Signalbrücken angeordnet.
Neben der Steuerung der Matrixzeichen übernimmt
die Außenstation auch die automatische
Störfallerfassung (AID). Zu diesem Zweck erfaßt
sie alle Daten aus den Detektoren, die den Verkehr
auf der Strecke zwischen dieser Außenstation und
der nächsten in der Richtung des Verkehrsflusses
überwachen. Die Detektorendaten werden in
einem AID-Programm berücksichtigt, das in
Abständen von einer Sekunde über den Mikroprozessor
der Außenstation abgewickelt wird. Das
Ergebnis ist eine Klassifizierung der Verkehrsbedingungen
auf der betreffenden Autobahnstrecke.
Das anzuwendende AID-Programm beruht auf der
Untersuchung verschiedener AID-Algorithmen. Es
ist wirksamer als der California-Algorithmus, vor
allem bei niedrigem Verkehrsaufkommen. Es ermittelt
im wesentlichen die Verkehrsstörungen durch
einen Vergleich der Verteilung der Zwischenräume
(Kohnert-Remeijn-Algorithmus) und Staue durch
Prüfung der exponentiell verminderten Geschwindigkeiten
und Verkehrsaufkommen. Auf Ersuchen
des zentralen Rechners übermittelt die Außenstation
die Ergebnisse der AID-Programme an den
Rechner (alle 4 Sekunden). Der Rechner stellt
sodann fest, ob eine Störung eingetreten ist und leitet
gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen
ein.
Auf einer Fahrbahn werden zehn Signalbrücken
mit je einer Kabelfernsehkamera ausgestattet. Diese
werden bei der Verkehrsüberwachung zur Nachprüfung
der automatisch ermittelten Störfälle eingesetzt.
Videobandaufnahmen sind in einem späteren
Stadium zur AID-Auswertung ebenfalls möglich.
Die Außenstationen können auch die Durchschnittsgeschwindigkeits-
und Verkehrsflußwerte je
Minute berechnen. Diese Werte werden vom zentralen
Rechner erfaßt. Kann eine Außenstation
wegen einer Rechnerpanne oder Kommunikationsschwierigkeit
vom zentralen Rechner nicht
gesteuert werden, so stellt die Außenstation dies
fest, weil sie von der Steuerzentrale keine Informationen
mehr erhält. Die Außenstation schaltet in
diesem Fall automatisch auf das örtliche Programm
um („graceful degradation"). Bei diesem Programm
erhält die Außenstation den zuletzt erhalte-
nen Legendenbefehl der Steuerzentrale aufrecht,
sodaß die Legenden durch den Übergang von der
„on-line"-Steuerung auf örtliche Steuerung nicht
ausgeschaltet werden.
Dies ist besonders wichtig im Falle von Fahrstreifenschließungen
durch ein rotes Kreuz auf der
Matrix. Bei der Anwendung eines örtlichen Programms
kann eine Außenstation mit Hilfe der
AID-Informationen die Verkehrsteilnehmer vor
einem Störfall auf der bevorliegenden Autobahnstrecke
warnen, indem sie eine Richtgeschwindigkeit
von 50 km/h anzeigt. Diese Warnung wird
gegebenenfalls in geeigneter Weise mit irgendeiner
zuvor vom zentralen Rechner durchgegebenen
Mitteilung kombiniert.
Wird bei einer dreispurigen Signalbrücke Fahrspur
1 geschlossen, so werden normalerweise die
Legenden X 70 70 gezeigt. Wird von einer mit
lokalem Programm betriebenen Außenstation ein
Störfall ermittelt, so lautet die Anzeige x 50 50.
Da die Außenstationen mit einem örtlichen Programm
unabhängig funktionieren, ist es möglich,
daß diese mit „50" dargestellte Warnung in keiner
Beziehung zu den Mitteilungen der weiter oben
oder weiter unten befindlichen Signalbrücken steht.
Da die Dienstleistungen eines örtlichen Programms
vermindert sind, bemüht sich der zentrale Rechner,
möglichst rasch den rechnergekoppelten Betrieb
der Außenstation wieder aufzunehmen. Nach 128
korrekt empfangenen Mitteilungen aus der Außenstation
vergleicht der Rechner seine eigenen Informationen
mit denjenigen der Außenstation. Ist alles
in Ordnung, so wird auf rechnergekoppelten
Betrieb umgestellt.
Im Falle einer Strompanne in der Außenstation
können zwei Notbatteriegruppen benutzt werden.
Die eine garantiert, daß der Mikroprozessor keine
der im Speicher mit direktem Zugriff gespeicherten
Informationen verliert. Auf diese Weise können
Stromunterbrechungen bis zu einer Woche überbrückt
werden. Die zweite Batteriengruppe wird
zur Bestätigung der Fahrstreifenzuteilungszeichen
(Kreuze und Pfeile) eingesetzt.
Bei einer Strompanne sorgen automatische
Schalter dafür, daß Kreuz- oder Pfeilanzeigen
nicht ausgeschaltet werden. Diese Anzeigen werden
dann von einer Notbatteriegruppe gespeist, die
mindestens eine Stunde funktioniert. In der Außenstation
kann ein tragbarer Generator eingebaut
werden, der den Strom zur Darstellung der Kreuze
und Pfeile liefert.
Die Steuerung der Lampen der Matrixzeichen
erfolgt durch die Außenstation mit Hilfe von
Strom- und Spannungsreglern. Fällt eine Legende
oder eine Anzeigevorrichtung aus, so schaltet die
Außenstation automatisch auf eine Alternativlegende
um.
Die Außenstationen sind so angelegt, daß ein
gekoppelter Mikroprozessor verwendet werden
kann. Der zweite Mikroprozessor kann zur
Abwicklung eines weiter fortgeschrittenen AID-
Programms eingesetzt werden. In diesem Fall übermittelt
der erste Mikroprozessor die gefilterten
Detektordaten dem zweiten. Der zweite sendet die
AID-Ergebnisse an den ersten zurück. Diese Teilung
zwischen reinen AID- und anderen Aufgaben
ermöglicht die Benutzung praktisch jedes AID-
Programms.
2.3 Datenübermittlung
Viele Jahre vor der ersten Ausarbeitung von Plänen
für Autobahnsteuerung war die Errichtung spezieller
Notrufsäulen beschlossen worden. Solche
Rufsäulen stehen nun in Abständen von 2 km auf
dem ganzen Autobahnnetz. Die Kabel sind mehradrig.
Jedes Kabel umfaßt mindestens fünf Doppelleitungen,
die besonderen Mitteilungen im Zusammenhang
mit dem MCS-System vorbehalten sind.
Zurzeit werden sie nur für den Anschluß der Wetternachweisgeräte
an den zentralen Wettercomputer
in der Rechnerzentrale eingesetzt. Im Projekt
A 13 wird das Kabel auch für Video-Kommunikation
verwendet.
Im MCS-System wird ein systemeigenes Kabelnetz
benutzt. Dieses besteht aus einadrigen Leitungen.
Es sind je zwei Doppelleitungen zwischen dem
zentralen Rechner und einer Gruppe von Außenstationen
vorhanden. Die Außenstationen werden
über eine dieser Leitungen abgefragt und benutzen
zur Antwort die andere Leitung. Der zentrale
Rechner überwacht das ganze Verfahren einschließlich
des Zeitplans. Alle Mitteilungen sind
binär kodierte Blöcke mit einer Länge von 11 Bit,
bestehend aus 8 Bit Information, Beginn, Ende und
Paritätsbit.
Der Abfragezyklus dauert derzeit 4 Sekunden.
Mit jedem mehradrigen Kabel können auf diese
Weise bis zu 25 Außenstationen bedient werden.
Müssen jedoch mehr AID-Informationen erfaßt
werden, so kann die Zahl der Außenstationen je
Leitung leicht vermindert oder der Abfragezyklus
erhöht werden. Zur effizienten Nutzung der Leitungen
sind alle Mitteilungen möglichst kurz
gefaßt, und es wird keine Standardlänge benutzt.
Ein einadriges System wird benutzt, weil es eine
vollständig freie Zuteilung der Außenstationen an
die einzelnen Leitungen ermöglicht. Zu Forschungszwecken
sind alle Detektorstationen über
ein mehradriges Kabelnetz mit fünf Leitungen an
das Rechenzentrum angeschlossen. Mit Hilfe einer
einschiebbaren Karte in den Detektorstationen
kann jede Kombination von bis zu 16 Detektorstationen
an diese Leitungen angeschlossen werden.
Die Drähte der gleichen Kabel werden für die Verbindungen
zwischen Detektoren und Außenstationen
verwendet.
Wetternachweis
Forschungen über den Nachweis von Schlechtwetterbedingungen
laufen in Finnland als Teil der
internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der
europäischen Arbeitsgruppe EUCO-COST 30. In
den Niederlanden sind zwei Wetternachweisnetze
zur Vorhersage von Glatteis auf den Straßen in
Betrieb. Diese Netze können als Untereinheiten der
vollständigeren finnischen Systeme betrachtet werden.
Ein getrennter Einsatz des MCS-Systems und
der Wetternachweisnetze ist geplant, ua. weil sich
die Kommunikationsanforderungen dieser beiden
Netztypen weitgehend voneinander unterscheiden.
Außerdem werden Wetterinformationen im derzeitigen
System nicht zur automatischen Einschaltung
von Warnzeichen verwendet.
2.4 Steuerzentrale
Die Steuerzentrale umfaßt zwei Einheiten von je
zwei Rechnern. Die zweite Einheit wird nur in
Notfällen eingeschaltet und kann auch zur Erfassung
von nicht ausgearbeiteten Detektordaten und
deren Aufzeichnung auf Magnetband nach Standard
AC-6 oder zur Abwicklung von AID-Probeläufen
auf Grund dieser Detektordaten verwendet
werden.
Jede Rechnereinheit umfaßt einen Hauptprozessor
und eine Datenübermittlungsanlage. Diese
übernimmt die Kommunikationen einschließlich
der Paritätsbit-Kontrolle. Der Hauptprozessor
bedient die AID, die Zeichen und die Schnittstelle
mit der Bedienungsperson. Ein großer Teil seiner
Software entfällt auf das Verbindungsprogramm
mit der Bedienungsperson. Dieses Programm
ermöglicht die Prüfung — mit Hilfe eines Dialogs
zwischen Rechner und Bedienungsperson — der
Folgen der verschiedenen Verkehrssteuerungsmaßnahmen
vor ihrer Durchführung.
Zwei Wartungseinheiten sind für die vorgeschlagene
Demonstrationsstrecke vorgesehen; jede kann
über einen eigenen Bildschirm-Terminal verfügen.
Sie können in ihrem Einsatzbereich bei Reparatur- oder
Wartungsarbeiten die Schließung von Fahrspuren
verlangen.
Der Rechner erstellt ferner laufend eine historische
Tabelle über jede Autobahnstrecke. Diese enthält
die viertelstündlichen Durchschnittswerte des
Verkehrsaufkommens für jeweils eine Woche. Die
Tabelle wird zur Festlegung der Schließung von
Fahrspuren für Wartungsarbeiten benutzt. Der
Rechner enthält kein Umleitungsprogramm, da
zurzeit nicht genügend Informationen zur Bestimmung
der Software verfügbar sind. Er kann jedoch
an jeder Außenstation eine Serie zweibegriffiger
Zeichen bestätigen. Bis zu 16 verschiedene Kodes
je Außenstation sind verfügbar. Dies bedeutet, daß
jede Außenstation die Wahl zwischen 16 Mitteilungen
für Umleitungen oder anderen Empfehlungen
hat. In den ersten Jahren werden die Umleitungen
von der Bedienungsperson gehandhabt.
Im Hinblick auf ein zweckmäßiges Störfall-
Management ist jedes MCS-System an einen Bildschirm-
Terminal im Zentrum der staatlichen Autobahnpolizei
angeschlossen.
Die Polizei hat freien Zugang zum Zentralrechner,
damit sie die erforderlichen Informationen
besitzt, um Polizeifahrzeuge rasch und wirksam
einzusetzen. Die Polizei kann erforderlichenfalls
Fahrstreifensperrungen vornehmen, sodaß Verletzte,
beschädigte Kraftfahrzeuge usw. von den
Unfallstellen weggebracht werden können. Für die
Demonstration des Systems ergeben sich nach heutigem
Ermessen daraus keine Probleme.
AID-Alarm-Vorgang
1. Die Alarmmeldungen gehen zur Polizei und
zu den Endstationen in den Steuerzentralen.
2. Im geschlossenen Betriebssystem („closed loop
mode") bewirkt jeder Alarm die unmittelbare
Anzeige einer Geschwindigkeitsdrosselung. Die
entsprechenden Anzeigen werden zusammen mit
den Blinklichtern innerhalb von 20 Sekunden eingeschaltet.
Nach der Meldung „Störung beseitigt"
werden die Zeichen automatisch auf die ursprünglichen
Bilder (normalerweise Nullzustand) zurückgeschaltet.
3. Stauwarnung ist Teil dieses Vorgehens.
4. Die Polizei entscheidet, ob ein Streifenfahrzeug
auszusenden ist.
5. In der offenen Betriebsform („open loop
mode") enthält die Alarmmeldung auf dem Kontrollschirm
die Empfehlung, die vom Zentralrechner
vorgeschlagenen Maßnahmen wie bei geschlossener,
automatischer Betriebsweise durch den Zentralrechner
ausführen zu lassen. Wird diese Meldung
gelöscht, so "werden die Maßnahmen nicht
ausgeführt (sogenannte „nack answer"). Die Bedienungsperson
kann dann auf Grund seiner persönlichen
Lagebeurteilung entscheiden. Eine Änderung
im Verkehrsfluß kann nach dem Ablehnen der vom
Rechner vorgeschlagenen Maßnahmen, dh. nach
einer „nack answer", zu einem zweiten Alarm führen.
Der Überwacher hat die Möglichkeit, die
Daten über Geschwindigkeit, Fluß, Zeicheninhalte,
Straßenarbeiten und die Meldungen von Polizeistreifen
zu überprüfen, bevor er über die Ausführung
der Maßnahmen entscheidet.
6. Das offene und das geschlossene Betriebssystem
können in Abhängigkeit der Sicherheit, mit
welcher die Störfälle erfaßt werden, miteinander
kombiniert werden.
7. Zeicheninhalte, welche der Störfallverminderung
dienen, werden nur eingesetzt wenn erforderlich.
3. Zusätzliche Maßnahmen im Falle einer
internationalen Demonstration
Um den Anforderungen für eine internationale
Demonstration zu genügen, müßten auf dem niederländischen
Testgelände eine Anzahl zusätzlicher
Arbeiten durchgeführt werden. Es wurde
jedoch festgestellt, daß mehr als die Mindestzahl
solcher Arbeiten notwendig wäre, um eine geeignete
Autobahnstrecke zweckmäßig auszurüsten.
3.1 Die Erweiterung von Wechselverkehrszeichen
Es wird davon ausgegangen, daß die Befolgung
von empfohlenen Meldungen durch die Kraftfahrer
mit der Übermittlung zusätzlicher Informationen
über die Art und die Lage der Gefahrenursache verbessert
werden kann. Darum wird vorgeschlagen,
daß in diesem Sinne erweiterte Zeichen vorgeführt
werden.
3.2 Erweiterung von auf Signalbrücken montierten
Zeichen
Auf der nach Süden führenden Fahrbahn zwischen
den Posten 7.2 und 12.2 (zwischen Den
Haag und Delft) werden die auf acht Signalbrücken
montierten Zeichen durch zusätzliche Informationszeichen
erweitert.
Die Informationszeichen können zwischen den
drei Matrixzeichen auf den Signalbrücken angebracht
werden, sodaß je Signalbrücke zwei erweiterte
Zeichen verfügbar werden. Diese erweiterten
Zeichen werden über die in der Nähe der Signalbrücke
befindlichen straßenseitigen Außenstationen
betätigt. Die Außenstation kann 15 verschiedene
Legenden und die Leeranzeige schalten. Die
Legenden werden von der Bedienungsperson im
Rechenzentrum auf seinem Bildschirm-Terminal
ausgewählt.
Jede Legende auf irgendeiner Signalbrücke ist
wählbar. Über den Rechner kann auch eine
bestimmte Legende auf der ganzen Länge einer
bestimmten Autobahnstrecke dargestellt werden.
Der Rechner stellt in diesem Falle bei allen erweiterten
Zeichen dieser Strecke die vorgeschriebene
Legende ein.
Zur Kostenberechnung wird angenommen, daß
jede notwendige Umprogrammierung des zentralen
Rechners vom niederländischen Rijkswaterstaat
durchgeführt wird. In den Außenstationen sind
Relaisschalter zur Steuerung der erweiterten Zeichen
einzubauen. Ferner ist ein Transformator und
ein zusätzliches Kabel zwischen der Außenstation
und den erweiterten Zeichen notwendig. Die Zeichen
können an einer beliebigen Stelle der Signalbrücke
angebracht werden, da ihre Position
noch nicht festgelegt worden ist.
Sind Blendschutz-Schilder notwendig, so sollten
sie als Komponente des Zeichens geliefert werden.
3.3 Auf Pfosten montierte erweiterte Zeichen
Auf Pfosten montierte erweiterte Zeichen werden
zwischen dem Autobahnkreuz A 20 und dem
Benelux-Tunnel auf beiden Richtungsfahrbahnen
aufgestellt (siehe Abb. 4 a des Hauptberichts).
Sie werden paarweise, je ein Zeichen auf jeder
Seite der Richtungsfahrbahn, an fünf Orten in der
südlichen und vier Orten in der nördlichen Fahrtrichtung
aufgestellt. Jeder Mast wird eine. Matrixeinheit
für Geschwindigkeitsangaben oder Spursperrungen,
eine Informationsanzeige, eine
Distanzanzeige und Blinklichter enthalten. (Das
gesamte MCS-System ist so ausgelegt, daß es
sowohl auf Schilderbrücken wie auch seitlich montierte
Matrixzeichen bedienen kann.)
Die Steuerung der erweiterten Zeichen ist vorstehend
beschrieben worden.
In Verbindung mit den erwähnten seitlich montierten
Zeichen sind auf Schilderbrücken montierte
erweiterte Zeichen in jeder Fahrtrichtung erforderlich.
Sie werden im Autobahnkreuz A 20/A 4 in der
obenerwähnten Weise installiert (siehe auch Abbildung
6 des Hauptberichtes).
3.4 Umleitungen
Empfehlungen für eine Umleitung des in A 13
verlassenden Verkehrs aus dem Norden sind vorgesehen.
Die Umleitung wird durch den zentralen
Rechner gesteuert. Eine zwingende Umleitung ist
gegebenenfalls für den Verkehr von der nach Osten
gerichteten Fahrbahn A 20 nach der nach Norden
führenden Fahrbahn A 13 vorgesehen. Diese
Umleitung ist immer dann notwendig, wenn die
Überführungsverbindung gereinigt werden muß.
Da diese Umleitung Teil des ursprünglichen MCS-
Systems ist, verursacht sie keine zusätzlichen
Kosten. Ein Vorbehalt ist jedoch anzumelden
Wünscht die Arbeitsgruppe für Wechselverkehrszeichen
den Einbau kostspieliger Geräte, so müssen
die zusätzlichen Kosten getragen werden. In der
derzeitigen Phase gibt es noch keine festen Empfehlungen.
3.5 Zusätzliche Störfallermittlung
Das im Rahmen des Demonstrationsprojekts zur
Anwendung kommende niederländische AID-
System beruht auf standortgebundenen Messungen
(in Abständen von 500 m in jedem Fahrstreifen) der
Geschwindigkeit, des Flusses und des Belegungsgrades;
hiervon werden weitere Parameter mit
Hilfe von AID-Algorithmen abgeleitet. Eine Alternativmethode
mit der Möglichkeit einer Verkürzung
der Zeit zur Ermittlung eines Störfalles
besteht in der direkten gebietsweisen Messung der
Dichte jeder Fahrspur in regelmäßigen Abständen
der Fahrbahn entlang. Der Einbau solcher Detektoren
in Abständen von 500 m in jedem Fahrstreifen
einer vier km langen, nach Norden führenden
Strecke der A 13 zwischen Rotterdam und Delft,
die mit Fernsehüberwachung ausgestattet ist, wird
deshalb als Erweiterung des niederländischen AID-
Systems vorgeschlagen. Zweck dieser Erweiterung
ist
• Der Vergleich der Leistungen der AID auf
Grund standortgebundener und gebietsweiser
Nachweisverfahren;
• die Sammlung von Erfahrungen über Betrieb
und Wartung von Langschleifendetektoren.
Acht Serien von drei Schleifen (eine je Fahrspur)
sind einzubauen.
Für die Informationen aus jedem Detektor sind
vier Bit notwendig.
Die Vereinbarungen für die Verarbeitung und
Erfassung der Daten sind noch nicht getroffen
worden. Die Kosten werden weitgehend durch die
erforderliche zeitliche Genauigkeit bedingt. Die
nachstehenden Kostenvoranschläge umfassen eine
Speicherung aller Langschleifen-Detektordaten
sowie der Daten der kurzen Doppelschleifen einer
Strecke auf einem Band. Alle Verkehrsdaten aus
den Detektoren — Lang- und Kurzschleifen — für
Forschungszwecke werden somit vom Forschungsrechner
erfaßt und anschließend in Abständen von
20 Minuten auf Magnetband aufgezeichnet.
Zusätzliche Kosten entstehen durch das Verlegen
der Schleifen, der Detektorstation (sechs
Detektoren je Schrank), den Stromanschluß der
Detektorstationen, den Anschluß an das mehradrige
Kabelnetz für die Forschungsdaten sowie
Änderungen der Software für die Forschungsdaten
im zentralen Rechner.
Insgesamt können höchstens 16 Detektoreinheiten
bewältigt werden. Eine Einheit umfaßt entweder
sechs Langschleifen (drei Fahrstreifen mit je 2
Langschleifen, die an einer Detektorstation angeschlossen
sind) oder 3 x 2 Kurzschleifen einer
MCS-Detektorstation. Diese Kapazität entspricht
etwa zweimal der, welche durch die zusätzlichen
Langschleifen benötigt wird. Die Langschleifen-
Detektoren müssen mit der zur Verarbeitung der
Forschungsdaten notwendigen einschiebbaren
Karte vereinbar sein.
3.6 Zusätzliche Wetterinformationen
Im Rahmen des niederländischen nationalen
Projekts wurde beschlossen, eine vollständige Wetterstation
an der A 13 einzurichten. Die Kosten des
Einbaus dieser automatischen Wetterstation werden
von der Rijkswaterstaat als Teil des MCS-
Systems übernommen. Das ursprüngliche niederländische
Wetterbeobachtungssystem dient in erster
Linie Wartungszwecken.
Die Ziele der Wetterdemonstration sind
• Verbesserung der Zuverlässigkeit der Wetterbeobachtungsinformationen,
• die Zurverfügungstellung von Wetterinformationen
für die Kraftfahrer in der Form von
Zeichen und
• die Ermöglichung der Vorhersage von Straßenglätte
für Zwecke der Straßenwartung.
Die folgende Abbildung enthält die Systembeschreibung
der Wetterdemonstration.
Die Kosten umfassen die automatische Wetterstation
und das Außengerät, den Einbau des Gerätes,
den Anschluß an das Autobahn-Fernsprechsystem
und den Anschluß an die Elektrizitätsversorgung.
Die Detektoren können auf den vorhandenen
Masten angebracht werden.
Zurzeit müssen die Wetterinformationen noch
vom Menschen ausgewertet werden. Die Zusammenarbeit
mit dem nationalen Königlichen Niederländischen
Meteorologischen Institut ist daher
wesentlich.
3.7 Kosten für zusätzliche Einrichtungen
4. Organisation, Verwaltung und Durchführung des
Demonstrationsprojekts Den Haag—Rotterdam
4.1 Durchführung des Projekts
Ein Teil der technischen und verwaltungsmäßigen
Vorbereitung für die Demonstration wurde
bereits vorgenommen. Dazu gehörten
— die Rechtfertigung des Projekts,
— die Auswahl des am geeignetsten nationalen
Projekts, das die Grundlage für die internationale
Demonstration bilden könnte,
— die Bestimmung der international beizutragenden
Extra-Ausrüstung,
— die Vorausplanung für den Aufstellungsort,
— der Personalbedarf,
— der Kostenvoranschlag,
— der Vorschlag für die Organisation, Verwaltung
und Durchführung des Projekts.
Diese Punkte werden in diesem Anhang zusammengefaßt.
Weitere Punkte der Projektvorbereitung
können erst in Angriff genommen werden,
wenn man sich über die Grundlagen der Demonstration
geeinigt hat und die teilnehmenden Staaten
bekannt sind. Infolgedessen ist es in diesem Stadium
unmöglich, genau zu sagen, aus was der
erwartete Beitrag der einzelnen Staaten besteht.
4.2 Phasen und Dauer des Projekts
Bei den Projektphasen handelt es sich um
— die Vorbereitung,
— die Demonstration,
— die Beurteilung.
Die Demonstrationsphase dürfte ein Jahr dauern.
Die Beurteilung und die Berichterstattung
dürfte etwa sechs Monate danach fortgesetzt werden.
Am schwersten läßt sich die Vorbereitungsphase
bestimmen. Es wird angenommen, daß die
technische Vorbereitung (Planung, Aufforderung
zur Lieferung und Aufstellung der internationalen
Ergänzungen) etwa 18 Monate in Anspruch nehmen
wird. Mehr Einzelheiten dazu unter 4.5.
4.3 Leitung der Demonstration
Aufbau
Es wird vorgeschlagen, daß die Zuständigkeit für
die Projektpolitik unter den folgenden drei Körperschaften
verteilt wird
— Dem Verwaltungsausschuß, der wahrscheinlich
auch letztlich die Verantwortung für die
Koordinierung einer künftigen gemeinsamen
Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen
Hilfen für den Fernstraßenverkehr
übernehmen wird.
— Der internationalen Demonstrationsprojektleitungsgruppe
(abgekürzt „Projektgruppe"),
an deren Spitze der internationale Demonstrationsprojektleiter
(abgekürzt „Projektleiter")
steht.
— Dem holländischen Leiter und seinem Team,
die für den laufenden Betrieb der Anlage und
die Zusammenstellung der Verkehrsdaten
verantwortlich sind.
Der Verwaltungsausschuß und die internationale
Projektgruppe verlassen sich als Gäste in den Niederlanden
auf die Versicherung der holländischen
Behörden, daß keine Mühen gescheut werden, auf
die technischen und betrieblichen Erfordernisse der
Demonstration einzugehen. Sie sind natürlich
damit einverstanden, daß die letzte Verantwortung
für das, was sich im Demonstrationsgebiet abspielt,
jederzeit bei den holländischen Behörden liegt und
daß alle, die sich mit dem Projekt befassen, davon
ausgehen, daß diese zum Beispiel stets das Recht
haben, eine im Zusammenhang mit der Demonstration
stehende Tätigkeit zu unterbrechen und zu
beenden, wenn sie nach ihrer Ansicht die öffentliche
Sicherheit gefährdet.
Die für die Demonstration erforderlichen Entscheidungsprozesse
lassen sich grob gesehen in
grundsätzliche und in solche einteilen, die sich aus
dem laufenden Betrieb der Demonstration ergeben.
Abbildung 1 (A) zeigt den vorgeschlagenen Entscheidungsweg
bei grundsätzlichen Entscheidungen
und Abbildung 1 (B) bei den laufenden betrieblichen
Entscheidungen. In beiden Fällen ist das
Gastland für die endgültige Entscheidung im
Zusammenhang mit dem Demonstrationsprojekt
zuständig.
Man ist sich darin einig, daß eine rechtzeitige
Bildung der Projektgruppe der Demonstrationsvorbereitung
dienlich wäre. Die Projektgruppe untersteht
dem Projektleiter, zu der außerdem folgende
Personen gehören
— ein Sachverständiger für Wechselverkehrszeichen,
— ein Sachverständiger für Störfallerfassung,
— ein Sachverständiger für das Straßenwettererfassungssystem,
— ein Sachverständiger für das Auswahlverfahren
und die Beurteilung des Systems,
— ein Sachverständiger des niederländischen
Projekts.
Der Projektleiter sollte an den Sitzungen des
Verwaltungsausschusses teilnehmen; die anderen
Mitglieder der Projektgruppe sollten das Recht
haben, den Sitzungen des Verwaltungsausschusses
als Sachverständige beizuwohnen. Der Projektleiter
handelt als Verbindungsmann zwischen den niederländischen
Behörden und dem Verwaltungsausschuß
bei Angelegenheiten von grundsätzlicher
Bedeutung.
Für laufende operationeile Entscheidungen bleibt
der Leiter des niederländischen nationalen Teams
unter Dienstaufsicht seiner Fernstraßenbehörden
zuständig.
Verfahren
Sowohl der internationale Projektleiter als auch
die anderen Mitglieder der internationalen Projektgruppe
bedürfen der Bestätigung durch den Verwaltungsausschuß.
Auf diese Weise läßt sich ein
angemesseneres Gleichgewicht herstellen und der
Gesichtspunkt der internationalen Zusammenarbeit
verstärken.
Falls Probleme in bezug auf die internationalen
Beiträge auftreten sollten, setzt sich der Projektleiter
mit den niederländischen Behörden in Verbindung
und bespricht die Angelegenheit mit dem
zuständigen nationalen Vertreter im Verwaltungsausschuß.
Läßt sich das Problem nicht auf diese
Weise lösen, so wird der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses
um seine Vermittlung gebeten.
Wenn sich dadurch das Problem immer noch nicht
lösen läßt, soll der Verwaltungsausschuß darüber
abstimmen, ob die Ausrüstung oder die betreffenden
anderen Beiträge annehmbar sind.
Man ist sich klar darüber, daß sich aus der Notwendigkeit,
mit privaten Unternehmen in mehreren
Sprachen zu korrespondieren, und aus der Tatsache,
daß für den Verwaltungsausschuß benötigte
Dokumente in den Amtssprachen zur Verfügung
stehen müssen, Probleme ergeben könnten, die den
Beschlußfassungsprozeß innerhalb des Verwaltungsausschusses
verzögern würden, und daß es für
den Verwaltungsausschuß kaum möglich wäre, sich
mit so vielen, teilweise kurzfristig zur Entscheidung
anstehenden Fragen zu befassen; infolgedessen sind
dem Projektleiter und/oder dem Verwaltungsausschußvorsitzenden
weitgehende Zuständigkeiten
einzuräumen. Die erfolgreiche Vorbereitung und
Durchführung der internationalen Demonstration
wird weitgehend vom Projektleiter und seinem
Verhältnis zu den für das Projekt und den Aufstellungsort
Verantwortlichen abhängen. Von entscheidender
Bedeutung ist es, einen sachverständigen
Leiter zu finden, dem ein entsprechendes
Sekretariat zur Seite steht.
Es wird erwartet, daß der Projektleiter nur teilzeitig
für das Projekt arbeiten wird, daß er aber
jederzeit zur Verfügung stehen muß. Die übrigen
Mitglieder der Projektgruppe werden ebenfalls nur
teilzeitlich für das Projekt arbeiten. Den anderen
nationalen Sachverständigen wird auch Gelegenheit
geboten, nach Gutdünken der holländischen
Behörden, die sich damit einverstanden erklärten,
für eine begrenzte Anzahl von Besuchern Arbeitsmöglichkeiten
zu schaffen, an der praktischen
Durchführung mitzuwirken.
Aufgabe der Projektgruppe ist es, sich der anderen
Besucher anzunehmen und zu gewährleisten,
daß die Politik des Verwaltungsausschusses über
unparteiische Berichterstattung in fairer Weise
angewandt wird.
4.4 Aufgabenliste
Die während EUCO-COST 30 durchgeführten
Aufgaben und die dadurch notwendige rechtliche
und administrative Vorbereitung sind in Abschnitten
4.1 und 4.3 aufgeführt. Die für das Projekt verantwortlichen
Körperschaften können nach Vervollständigung
der Aufgabenliste mit der Arbeit
und der sich daraus ergebenden Vorbereitung,
Durchführung und Bewertung des Projektes beginnen.
Da industrielle Interessen und Prestigefragen
berührt werden, ist dem Werbeaspekt besondere
Aufmerksamkeit zu widmen. Bevor die Demonstration
stattfindet, müssen ganz genaue Regeln festgelegt
werden. Alle förmlichen Veröffentlichungen
sind zwischen der Projektgruppe und der Europäischen
Gemeinschaft abzusprechen, wenn auch die
endgültige Verantwortung beim Verwaltungsausschuß
liegt. Keine Mühen werden gescheut, um
irreführende kommerzielle Werbung einzudämmen.
Anlage 3 veranschaulicht die Verteilung von
Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
4.5 Zeitplan und Personalbedarf
Mehrere Delegationen erklärten im Verwaltungsausschuß,
daß die Entscheidung über eine
Teilnahme an der Demonstration erst nach Eingang
des endgültigen Berichts EUCO-COST 30,
worin der Fall einer Demonstration im Zusammenhang
mit allen anderen Empfehlungen von EUCO-
COST 30 dargelegt wird, möglich sei.
Es ist anzunehmen, daß die erweiterte Gemeinsame
Absichtserklärung neun Monate nach Vorlage
des endgültigen Berichtes unterschrieben wird
(dh. März 1981). Nach weiteren sechs Monaten
wird die Projektgruppe mit der Arbeit beginnen.
Wahrscheinlich werden ab März 1981 sieben
Monate benötigt, um das Material auszusuchen
und herzustellen, wobei die ersten Schritte auf der
Annahme beruhen, daß die Gemeinsame Absichtserklärung
unterzeichnet wird.
Weitere fünf oder sechs Monate werden benötigt,
um die Ausrüstung zu installieren und zu
testen. Daraus ergibt sich, daß die Demonstration
ab Frühling 1982 erfolgen kann und daß Ergebnisse
etwa im Herbst 1983 veröffentlicht werden.
Abbildung 2 enthält mehr Einzelheiten über den
Zeitplan.
Die Abbildung 2 enthält ebenfalls die Angaben
über Personalaufwand, die sich wie folgt zusammenfassen
lassen
4.6 Die Beiträge der beteiligten Staaten
Es ist in dieser Phase nicht möglich zu sagen, in
welcher Weise die einzelnen Teilnehmer ihren Beitrag
leisten werden.
Es wird jedoch davon ausgegangen, daß jedes
teilnehmende Land einen Beitrag, sei es nun Ausrüstungsmaterial
oder personelle Unterstützung, liefert.
Die Beiträge können entweder direkt oder
mittels bilateraler Abkommen geregelt werden.
Abb. 1 A: Schematische Darstellung
Abb. 1 B: Schematische Darstellung: Zuständigkeiten für laufende Angelegenheiten
Abb. 2: Zeittafel und Personalaufwand für die Demonstration
Abb. 3: Organisation der Demonstration
Aufgabenverteilungsplan
Die Änderung der Gemeinsamen Absichtserklärung vom 31. März 1977 ist gemäß ihren Punkten 1
und 4 in Verbindung mit Abschnitt 3 Absätze 1 und 2 dieser Erklärung am 1. April 1980 in Kraft getreten.