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13_1976 AT

13. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1976

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 13. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1976

Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des Opferfürsorgegesetzes,

BGBl. Nr. 183/1947, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 259/1967

und 164/1972 wird verordnet

Artikel I

Der im Bereiche des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung BGBl.

Nr. 613/1975 für das Kalenderjahr 1976 mit

1,115 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem

Ausmaß für das Kalenderjahr 1976 auch für den

Bereich des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.

Artikel II

Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1976 an

die Stelle der im Opferfürsorgegesetz genannten

festen Beträge treten, werden unter Zugrundelegung

der in der Verordnung BGBl. Nr. 714/

1974 angeführten Beträge wie folgt festgestellt

1. Im § 11 Abs. 5

statt 3332 S mit 3715 S,

statt 2744 S mit 3060 S,

statt 4179 S mit 4660 S.

2. Im§ 12 a Abs. 1

statt 4950 S mit 5519 S,

statt 1980 S mit 2208 S.

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