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13_1974 AT

13. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 223 Flötzersteig Straße im Bereich der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 13. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 223 Flötzersteig Straße im Bereich der Stadt Wien

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 223

Flötzersteig Straße wird im Bereich der Stadt

Wien wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

im Anschluß an den schon bestehenden Abschnitt

der B 223 Flötzersteig Straße bei der Tinterstraße

und führt von dort in Hochlage unter

Querung der Linzer Straße, der Bahnlinie der

ÖBB Wien/West—Salzburg bei Bahn-km 6,640

und des Wienflusses zur Einbindung in die B 1

Wiener Straße beim Nikolaiberg.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik und beim Magistrat der Stadt Wien aufliegenden

Planunterlagen (Maßstab 1 :2000) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenteil Anwendung. Das

Bundesstraßenbaugebiet beträgt 35 m beiderseits

der Straßenachse.

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