13. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 223 Flötzersteig Straße im Bereich der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 223
Flötzersteig Straße wird im Bereich der Stadt
Wien wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
im Anschluß an den schon bestehenden Abschnitt
der B 223 Flötzersteig Straße bei der Tinterstraße
und führt von dort in Hochlage unter
Querung der Linzer Straße, der Bahnlinie der
ÖBB Wien/West—Salzburg bei Bahn-km 6,640
und des Wienflusses zur Einbindung in die B 1
Wiener Straße beim Nikolaiberg.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik und beim Magistrat der Stadt Wien aufliegenden
Planunterlagen (Maßstab 1 :2000) zu
ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenteil Anwendung. Das
Bundesstraßenbaugebiet beträgt 35 m beiderseits
der Straßenachse.