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13_1970 AT

13. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 8/1969 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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BGBlPdf 13. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 8/1969 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 8/69

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES

Nr. 8/1969

(In der 31. gemeinsamen Sitzung am 23. Oktober

1969 gefaßt)

ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU

ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des EFTA-

Übereinkommens,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 14/1969 Der Beschluß Nr. 14/1969 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl.

Nr. 12/1970 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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