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13_1960 AT

13. Kundmachung: Beitritt Portugals zur Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 13. Kundmachung: Beitritt Portugals zur Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr.

Nach einer Mitteilung der Regierung der Vereinigten

Staaten von Amerika ist Portugal der

Vereinbarung über den Durchflug im internationalen

Fluglinienverkehr, BGBl. Nr. 46/1959, beigetreten.

Die Vereinbarung ist für Portugal am 1. September

1959 in Kraft getreten.

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