13_1960
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13. Kundmachung: Beitritt Portugals zur Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 13. Kundmachung: Beitritt Portugals zur Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr.
1960_13_0 13. Kundmachung: Beitritt Portugals zur Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr.
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Nach einer Mitteilung der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika ist Portugal der
Vereinbarung über den Durchflug im internationalen
Fluglinienverkehr, BGBl. Nr. 46/1959, beigetreten.
Die Vereinbarung ist für Portugal am 1. September
1959 in Kraft getreten.