139. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet
Der Verlauf einer zusätzlichen Abfahrtsrampe der Anschlußstelle Velden/West der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Abfahrtsrampe beginnt bei km 0,306 des bestehenden Zubringers und stellt die Verbindung zur B 83 Kärntner Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Abfahrtsrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Velden am Wörther See aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 500 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.