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139_1990 AT

139. Verordnung: Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 139. Verordnung: Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

Auf Grund des § 25 c Abs. 1 der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 344/1989, wird verordnet

Die in der Verordnung BGBl. Nr. 319/1984 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 357/1986

festgesetzten Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland werden für die nachstehend angeführten

Länder mit Wirksamkeit vom 1. April 1990 wie folgt festgesetzt

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