139_1986
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139. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens zu Verfassungsbestimmungen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 139. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens zu Verfassungsbestimmungen
1986_139_0 139. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens zu Verfassungsbestimmungen
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Die Bestimmung des Artikels 73 Abs. 2 des Europäischen
Abkommens über Soziale Sicherheit und
die Bestimmung des Artikels 92 Abs. 3 der Zusatzvereinbarung
zur Durchführung des Europäischen
Abkommens über Soziale Sicherheit, BGBl.
Nr. 428/1977, sind Verfassungsbestimmungen.
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes
ist die Bundesregierung betraut.