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139_1986 AT

139. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens zu Verfassungsbestimmungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 139. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens zu Verfassungsbestimmungen

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die Bestimmung des Artikels 73 Abs. 2 des Europäischen

Abkommens über Soziale Sicherheit und

die Bestimmung des Artikels 92 Abs. 3 der Zusatzvereinbarung

zur Durchführung des Europäischen

Abkommens über Soziale Sicherheit, BGBl.

Nr. 428/1977, sind Verfassungsbestimmungen.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes

ist die Bundesregierung betraut.

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