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139_1982 AT

139. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übernahme von Kontrollen durch die Zollämter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 139. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übernahme von Kontrollen durch die Zollämter

Auf Grund des § 22 a des Zollgesetzes 1955,

BGBl. Nr. 129, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 527/1974 wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 27. Oktober 1976, BGBl. Nr. 614, betreffend

die Übernahme von Kontrollen durch die

Zollämter in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 522/1978 und 156/1979 wird geändert wie

folgt

Im § 1 lit. f wird das Wort „Dornbirn" durch das

Wort „Wolfurt" ersetzt.

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