139_1968
AT
139. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Traisen auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 139. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Traisen auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1968_139_0 139. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Traisen auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Straßenteilstücke der Mariazeller Straße
im Bereich der Gemeinde Traisen von
km 17,780 (alt) bis km 17,870 (alt),
km 17,900 (alt) bis km 18,065 (alt)
werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke
umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als
Bundesstraße aufgelassen.