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139_1968 AT

139. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Traisen auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 139. Verordnung: Umlegung von Teilen der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Traisen auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Straßenteilstücke der Mariazeller Straße

im Bereich der Gemeinde Traisen von

km 17,780 (alt) bis km 17,870 (alt),

km 17,900 (alt) bis km 18,065 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als

Bundesstraße aufgelassen.

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