139. Kundmachung: Weitere Beitritte und Ratifikationen, betreffend den am 11. Juli 1952 in Brüssel unterzeichneten Weltpostvertrag und die am gleichen Tage unterzeichneten sieben Übereinkommen des Weltpostvereines.
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen der belgischen Botschaft in
Wien sind zwischen dem 21. März 1955 und
dem 23. März 1956 nachstehende weitere Staaten
dem Weltpostvertrag und den gleichzeitig unterzeichneten
Übereinkommen des Weltpostvereines
beigetreten oder haben den Weltpostvertrag
und die erwähnten Übereinkommen ratifiziert
1. Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll und
Anhang, Durchführungsbestimmungen und
Anhang, Bestimmungen über die Flugpostbriefsendungen
samt Schlußprotokoll und Anhang
Burma, Chile, Israel, Jugoslawien, Monako,
Polen, Spanien (einschließlich Spanisch
Marokko und der Gesamtheit der spanischen
Kolonien), Türkei;
Die Vereinigten Staaten von Amerika
haben eine Erklärung abgegeben, derzufolge
ihre Ratifikation des Weltpostvertrages samt
Schlußprotokoll und Anhang, Durchführungsbestimmungen
und Anhang, Bestimmungen
über die Flugpostbriefsendungen
samt Schlußprotokoll und Anhang auch für
die Gesamtheit der Besitzungen der Vereinigten
Staaten von Amerika, einschließlich
der Treuhandschaftsgebiete der Pazifischen
Inseln und der Panamakanalzone, gilt.
2. Übereinkommen, betreffend die Briefe und
Schachteln mit Wertangabe samt Schlußprotokoll,
Durchführungsbestimmungen und Anhang
Burma, Chile, Jugoslawien, Monako,
Polen, Spanien (einschließlich Spanisch
Marokko und der Gesamtheit der spanischen
Kolonien), Türkei;
3. Übereinkommen, betreffend die Postpakete
samt Schlußprotokoll, Durchführungsbestimmungen
und Anhang
Chile, Jugoslawien, Monako, Polen,
Spanien (einschließlich Spanisch Marokko
und der Gesamtheit der spanischen Kolonien),
Türkei;
4. Übereinkommen, betreffend die Postanweisungen,
die Postreisegutscheine, Durchführungsbestimmungen
und Anhang
Chile, Monako, Polen, Spanien (einschließlich
Spanisch Marokko und der Gesamtheit
der spanischen Kolonien), Türkei;
5. Übereinkommen, betreffend die Postüberweisungen
samt Anhang über die Vorschriften
der Behandlung von bei Postscheckämtern
zahlbar gestellten Wertpapieren im Wege der
Postüberweisung, Durchführungsbestimmungen
und Anhang
Monako, Spanien (einschließlich Spanisch
Marokko und der Gesamtheit der spanischen
Kolonien), Türkei;
6. Übereinkommen, betreffend die Nachnahmesendungen,
Ausführungsbestimmungen und
Anhang
Chile, Monako, Polen, Spanien (einschließlich
Spanisch Marokko und der Gesamtheit
der spanischen Kolonien), Türkei;
7. Übereinkommen, betreffend die Postaufträge,
Durchführungsbestimmungen und Anhang
Chile, Monako, Spanien (einschließlich
Spanisch Marokko und der Gesamtheit der
spanischen Kolonien), Türkei;
8. Übereinkommen, betreffend den Bezug von
Zeitungen und Zeitschriften, Durchführungsbestimmungen
und Anhang
Chile, Monako, Polen, Spanien (einschließlich
Spanisch Marokko und der Gesamtheit
der spanischen Kolonien), Türkei.