138. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 162 Lammertal Straße im Bereich der Marktgemeinde Abtenau
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 162
Lammertal Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
Abtenau wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 12,10 (bei der sogenannten Badwirtsbrücke),
verläuft sodann entlang der Lammer und bindet
nach Überquerung des Schwarzenbaches bei
km 12,72 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Salzburger Landesregierung
sowie bei der Marktgemeinde Abtenau
aufliegenden Planunterlagen (Planzeichen
B 162/12-81 U im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.