Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
138_1966 AT

138. Verordnung: Abänderung der 2. Beschußverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 138. Verordnung: Abänderung der 2. Beschußverordnung

Auf Grund der §§ 1 und 4 des Beschußgesetzes.

BGBl. Nr. 141/1951, wird verordnet

§ 3 der 2. Beschußverordnung vom 21. April

1958, BGBl. Nr. 88, hat zu lauten

Den inländischen Beschußzeichen sind die jeweils

geltenden offiziellen Beschußzeichen folgender

Staaten gleichzuachten

BELGIEN, CHILE, ČSSR,

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,

FRANKREICH, GROSSBRITANNIEN,

ITALIEN und SPANIEN.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →