138_1962
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138. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz, womit die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) teilweise geändert und neu verlautbart wird, durch den Verfassungsgerichtshof.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 138. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz, womit die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) teilweise geändert und neu verlautbart wird, durch den Verfassungsgerichtshof.
1962_138_0 138. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz, womit die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) teilweise geändert und neu verlautbart wird, durch den Verfassungsgerichtshof.
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Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 und § 60
Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,
BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 29. März 1962, V 14/61, die §§ 351
bis 358 der Verordnung des Bundesministeriums
für Justiz vom 9. Mai 1951, BGBl. Nr. 264, womit
die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und
II. Instanz (Geo.) teilweise geändert und neu
verlautbart wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung
in Kraft.