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138_1962 AT

138. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz, womit die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) teilweise geändert und neu verlautbart wird, durch den Verfassungsgerichtshof.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 138. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz, womit die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) teilweise geändert und neu verlautbart wird, durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 29. März 1962, V 14/61, die §§ 351

bis 358 der Verordnung des Bundesministeriums

für Justiz vom 9. Mai 1951, BGBl. Nr. 264, womit

die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und

II. Instanz (Geo.) teilweise geändert und neu

verlautbart wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung

in Kraft.

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