Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
138_1957 AT

138. Bundesgesetz: Einbringung der Häute-Importumlagen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 138. Bundesgesetz: Einbringung der Häute-Importumlagen.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Die von der Häute-Import-Ausgleichskasse

in Durchführung von Anordnungen auf

Grund des Preisregelungsgesetzes 1950, BGBl.

Nr. 194, in der jeweils geltenden Fassung vereinnahmten

Umlagebeträge fallen dem Bunde zu.

(2) Der Bund hat ferner Anspruch auf die

Umlagebeträge, die durch ledererzeugende Unternehmen

von ihren Abnehmern im Namen

und für Rechnung der Häute-Import-Ausgleichskasse

eingehoben, an diese jedoch noch nicht

abgeführt wurden.

§ 2. (1) Die ledererzeugenden Unternehmen

haben die im § 1 Abs. 2 bezeichneten Umlage-

beträge binnen 30 Tagen nach Inkrafttreten

dieses Bundesgesetzes an das Bundesministerium

für Handel und Wiederaufbau abzuführen.

(2) Innerhalb der gleichen Frist haben sie eine

Abrechnung hierüber dem Bundesministerium

für Handel und Wiederaufbau vorzulegen, sofern

eine solche Abrechnung nicht bereits der

Häute-Import-Ausgleichskasse gegenüber erfolgt

ist.

§ 3. (1) Wird den durch § 2 begründeten Verpflichtungen

nicht entsprochen, so hat das Bundesministerium

für Handel und Wiederaufbau

die abzuführenden Umlagebeträge zur Zahlung

binnen zwei Wochen durch Bescheid vorzuschreiben.

(2) Zum Zwecke dieser Vorschreibungen und

zur Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen

ist den Organen des Bundesministeriums für

Handel und Wiederaufbau Einsicht in die Geschäftsaufzeichnungen

zu gewähren.

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist, soweit darin nichts anderes bestimmt wird,

das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau

im Einvernehmen mit den Bundesministerien

für Inneres und für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →