138_1956
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138. Kundmachung: Ratifizierung bzw. Beitritt weiterer Staaten zur Internationalen Pflanzenschutzkonvention.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 138. Kundmachung: Ratifizierung bzw. Beitritt weiterer Staaten zur Internationalen Pflanzenschutzkonvention.
1956_138_0 138. Kundmachung: Ratifizierung bzw. Beitritt weiterer Staaten zur Internationalen Pflanzenschutzkonvention.
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Nach Mitteilungen des Generaldirektors der
Internationalen Pflanzenschutzkonvention haben
außer den in der Kundmachung vom 15. Feber
1954, BGBl. Nr. 44, angeführten Staaten
bis zum 20. März 1956 folgende weitere Staaten
die Internationale Pflanzenschutzkonvention
vom 6. Dezember 1951, BGBl. Nr. 86/1953,
ratifiziert beziehungsweise sind derselben beigetreten
Argentinien, Griechenland, Guatemala, Irak,
Irland, Italien, Jugoslawien, Laos, Luxemburg,
Niederlande (einschließlich Surinam und Niederländisch
Neu-Guinea), Pakistan und Portugal.
Australien hat den Geltungsbereich der Internationalen
Pflanzenschutzkonvention auf Papua,
Neu-Guinea, Nauru und die Norfolk-Inseln ausgedehnt.