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138_1956 AT

138. Kundmachung: Ratifizierung bzw. Beitritt weiterer Staaten zur Internationalen Pflanzenschutzkonvention.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 138. Kundmachung: Ratifizierung bzw. Beitritt weiterer Staaten zur Internationalen Pflanzenschutzkonvention.

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der

Internationalen Pflanzenschutzkonvention haben

außer den in der Kundmachung vom 15. Feber

1954, BGBl. Nr. 44, angeführten Staaten

bis zum 20. März 1956 folgende weitere Staaten

die Internationale Pflanzenschutzkonvention

vom 6. Dezember 1951, BGBl. Nr. 86/1953,

ratifiziert beziehungsweise sind derselben beigetreten

Argentinien, Griechenland, Guatemala, Irak,

Irland, Italien, Jugoslawien, Laos, Luxemburg,

Niederlande (einschließlich Surinam und Niederländisch

Neu-Guinea), Pakistan und Portugal.

Australien hat den Geltungsbereich der Internationalen

Pflanzenschutzkonvention auf Papua,

Neu-Guinea, Nauru und die Norfolk-Inseln ausgedehnt.

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