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138_1950 AT

138. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Commonwealth von Australien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 138. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Commonwealth von Australien.

Auf Grund des § 13 Abs. 4 des Patentschutz-

Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, BGBl.

Nr. 123, und des § 10 Abs. 4 des Markenschutz-

Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, BGBl.

Nr. 125, wird festgestellt, daß die Prioritätsfristen

des § 13 Abs. 1 des Patent-ÜG. und des

§ 10 Abs. 1 des Marken-ÜG. zugunsten der

Staatsangehörigen des Commonwealth von

Australien verlängert sind.

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