138_1950
AT
138. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Commonwealth von Australien.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 138. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Commonwealth von Australien.
1950_138_0 138. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Commonwealth von Australien.
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Auf Grund des § 13 Abs. 4 des Patentschutz-
Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, BGBl.
Nr. 123, und des § 10 Abs. 4 des Markenschutz-
Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, BGBl.
Nr. 125, wird festgestellt, daß die Prioritätsfristen
des § 13 Abs. 1 des Patent-ÜG. und des
§ 10 Abs. 1 des Marken-ÜG. zugunsten der
Staatsangehörigen des Commonwealth von
Australien verlängert sind.