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137_1994 AT

137. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 137. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten

Auf Grund des § 74 a des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der geltenden Fassung wird mit Zustimmung des Bundeskanzlers verordnet

Artikel I

Der § 1 der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. Nr. 536/1992, in der geltenden Fassung, über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung wird wie folgt geändert

1. Im § 1 Z 1 wird der Prozentsatz „7,94" durch den Prozentsatz „9,13" ersetzt.

2. Im § 1 Z 2 wird der Prozentsatz „10,48" durch den Prozentsatz „12,06" ersetzt.

Artikel II

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

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