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137_1989 AT

137. Bundesgesetz: Genehmigung der Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 137. Bundesgesetz: Genehmigung der Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

wird ermächtigt, beim Voranschlagsansatz

1/60386 eine Vorbelastung in der Höhe von

704 Millionen Schilling zu begründen (§ 45 Abs. 4

BHG).

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen betraut.

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