137_1985
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137. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehaltes Griechenlands zum Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 137. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehaltes Griechenlands zum Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
1985_137_0 137. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehaltes Griechenlands zum Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Griechenland den anläßlich der
Unterzeichnung des Protokolls zur Konvention
zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
erklärten Vorbehalt (kundgemacht in BGBl.
Nr. 210/1958) am 26. Jänner 1985 mit Wirksamkeit
vom 1. Jänner 1984 zurückgezogen.