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137_1985 AT

137. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehaltes Griechenlands zum Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 137. Kundmachung: Rücknahme eines Vorbehaltes Griechenlands zum Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Griechenland den anläßlich der

Unterzeichnung des Protokolls zur Konvention

zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

erklärten Vorbehalt (kundgemacht in BGBl.

Nr. 210/1958) am 26. Jänner 1985 mit Wirksamkeit

vom 1. Jänner 1984 zurückgezogen.

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