137_1984
AT
137. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesangestellten geändert wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 137. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesangestellten geändert wird
1984_137_0 137. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesangestellten geändert wird
Originalquelle öffnen
Auf Grund des Art. 66 Abs. 1 B-VG ändere ich
die Entschließung vom 12. August 1924, BGBl.
Nr. 312, wie folgt
Im Absatz 1 wird nach dem 5. Teilabsatz folgender
Teilabsatz eingefügt
„Beamte der Besoldungsgruppe der Beamten der
Post- und Telegraphenverwaltung auf Planstellen
der Verwendungsgruppen PT 9 bis einschließlich
PT 3 sowie auf Planstellen der Verwendungsgruppe
PT 2, wenn die Ernennung gemäß Anlage 1
Ziffer 31 Punkt 1 oder § 184 b Abs. 4 Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979 oder auf Planstellen der
Dienstzulagengruppen 3 oder 2 erfolgt,".