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137_1984 AT

137. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesangestellten geändert wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 137. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesangestellten geändert wird

Auf Grund des Art. 66 Abs. 1 B-VG ändere ich

die Entschließung vom 12. August 1924, BGBl.

Nr. 312, wie folgt

Im Absatz 1 wird nach dem 5. Teilabsatz folgender

Teilabsatz eingefügt

„Beamte der Besoldungsgruppe der Beamten der

Post- und Telegraphenverwaltung auf Planstellen

der Verwendungsgruppen PT 9 bis einschließlich

PT 3 sowie auf Planstellen der Verwendungsgruppe

PT 2, wenn die Ernennung gemäß Anlage 1

Ziffer 31 Punkt 1 oder § 184 b Abs. 4 Beamten-

Dienstrechtsgesetz 1979 oder auf Planstellen der

Dienstzulagengruppen 3 oder 2 erfolgt,".

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