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137_1981 AT

137. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einfuhr von Eipräparaten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 137. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einfuhr von Eipräparaten

Auf Grund des § 31 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes

1975, BGBl. Nr. 86, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung über die Einfuhr von Eipräparaten,

BGBl. Nr. 135/1977, wird wie folgt geändert

Im § 2 ist nach den Worten „Bundesanstalt

für Lebensmitteluntersuchung in Innsbruck" einzufügen

„Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung

in Salzburg,"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1981 in

Kraft.

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