Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
137_1973 AT

137. Kundmachung: Inkrafttreten des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht für Liechtenstein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 137. Kundmachung: Inkrafttreten des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht für Liechtenstein

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung

ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen

gegenüber Kindern anzuwendende

Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 140/1972) für Liechtenstein nach dessen

Beitritt infolge Nichterhebung eines Einspruches

gegen diesen Beitritt am 18. Feber 1973 in

Kraft getreten. Anläßlich seines Beitrittes hat

Liechtenstein folgenden Vorbehalt erklärt

„Liechtensteinisches Recht ist anwendbar, wenn

das Unterhaltsbegehren bei einer liechtensteinischen

Behörde gestellt wird, der Unterhaltsschuldner

und das Kind liechtensteinische Staatsbürger

sind und der Unterhaltsschuldner seinen

gewöhnlichen Aufenthalt in Liechtenstein hat."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →