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137_1966 AT

137. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1964

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 137. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1964

Der Nationalrat hat beschlossen

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten

Bundesrechnungsabschluß der Republik

Österreich für das Verwaltungsjahr 1964 wird

die Genehmigung erteilt.

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