Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
137_1964 AT

137. Verordnung: Auflassung einer Notarstelle in Wien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 137. Verordnung: Auflassung einer Notarstelle in Wien.

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung

vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen

Wien wird mit Ablauf des 31. Juli 1964

die Notarstelle in Wien-Innere Stadt XXIII

(letzter Amtsinhaber Dr. Erwin Rasch) aufgelassen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →