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137_1962 AT

137. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 137. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt wird kundgemacht

1. Die Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom 7. Juli 1961,

BGBl. Nr. 188, über die im eichdienstlichen Verfahren

einzuhebenden Gebühren (Eichgebührenordnung

1961) ist wie folgt zu berichtigen

Im Abs. 8 des Tarif C hat es zu lauten

In der Z. 8. lit. c statt „Z. 3 lit. a" richtig

„Z. 4 lit. a", statt „Z. 3 lit. b" richtig „Z. 4

lit. b" sowie in der Z. 10 statt „Z. 3" richtig

„Z. 4" und in der Z. 11 statt „Z. 3" richtig

„Z. 4" sowie statt „Z. 3 lit. a" richtig „Z. 4

lit. a".

2. Die Verordnung des Bundesministeriums

für soziale Verwaltung vom 8. November 1961,

BGBl. Nr. 276, mit der die Durchführungsverordnung

zum Bauarbeiter-Urlaubsgesetz neuerlich

abgeändert wird (10. Durchführungsverordnung

zum Bauarbeiter-Urlaubsgesetz), ist wie

folgt zu berichtigen

Im § 1 hat es im novellierten Wortlaut des

§ 1 Abs. 1 statt „§ 13 Abs. 7" richtig „§ 13

Abs. 9" zu lauten.

3. Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1961,

BGBl. Nr. 12/1962, über die Anmeldung von

Sachschäden, die durch Umsiedlung oder Vertreibung

entstanden sind (Anmeldegesetz) ist wie

folgt zu berichtigen

Im § 1 Abs. 2 hat es statt „der Republik

Deutschland" richtig „der Bundesrepublik

Deutschland" zu lauten.

4. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 13. Dezember 1961, BGBl. Nr. 22/1962,

betreffend eine Änderung der Internationalen

Ordnung für die Beförderung von Privatwagen

(RIP) ist wie folgt zu berichtigen

a) Im novellierten Wortlaut des Artikels 11

§ 6, französischer Text, hat es statt „l'expediteur"

richtig „l'expéditeur" zu lauten.

b) Im novellierten Wortlaut des Artikels 11

§ 7, französischer Text, hat es statt „l'exercice

dispositions" richtig „l'exercice des

dispositions" zu lauten.

5. In der Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 28. Feber 1962, BGBl. Nr. 80, betreffend

Erklärung Nigers und der Elfenbeinküste

zum Internationalen Abkommen zur Unterdrückung

des Handels mit volljährigen Frauen

vom 11. Oktober 1933 hat es statt „BGBl.

Nr. 317/1933" richtig „BGBl. Nr. 317/1936" zu

lauten.

6. Die Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom 27. März

1962, BGBl. Nr. 109, mit der die Anlage 1 der

Handelskammer-Wahlordnung, BGBl. Nr. 11/

1950, neuerlich abgeändert wird (5. Handelskammer-

Wahlordnungs-Novelle), ist wie folgt zu

berichtigen

a) Im zweiten Absatz hat es statt „BGBL

Nr. 32/1960" richtig „BGBl. Nr. 36/1960"

zu lauten.

b) In Z. 2 hat es statt „(6)" richtig „6" zu

lauten.

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