Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
137_1947 AT

137. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Innsbruck und Silz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 137. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Innsbruck und Silz.

Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, wird

mit Zustimmung der Tiroler Landesregierung

verordnet

§ 1. Der Ortsteil Kühtai, der gemäß § 1 der

Verordnung der Tiroler Landesregierung vom

19. Dezember 1946 von der Gemeinde St. Sigmund

im Sellrain abgetrennt und mit der Gemeinde

Silz vereinigt wurde, wird aus dem Gerichtsbezirk

Innsbruck ausgeschieden und dem

Gerichtsbezirk Silz zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1947

in Wirksamkeit.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →