136_1994
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136. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Erlaß betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 136. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Erlaß betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war
1994_136_0 136. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Erlaß betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war
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Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 VerfGG 1953, BGBl. Nr. 85/1953, in der geltenden Fassung wird kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Dezember 1993, Zl. V 59, 60/93, ausgesprochen, daß der Erlaß des Bundesministers für Inneres vom 1. Dezember 1987, Zl. 79003/42-11/ 14/87, betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war.