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136_1978 AT

136. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinde Arbesbach

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 136. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinde Arbesbach

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenteil der B 124 Königswiesener

Straße von km 55,957 (alt) bis km 56,091 (alt),

welcher durch die Umlegung auf den fertiggestellten

und dem Verkehr übergebenen, mit Verordnung

vom 22. Jänner 1976, BGBl. Nr. 67,

in seinem Verlauf bestimmten Abschnitt für den

Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, wird als

Bundesstraße aufgelassen.

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