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136_1973 AT

136. Kundmachung: Ratifikation der Vereinbarung über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Dänemark

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 136. Kundmachung: Ratifikation der Vereinbarung über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Dänemark

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates hat Dänemark seine Ratifikationsurkunde

am 16. Jänner 1973 zur Vereinbarung

über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens

über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit

(BGBl. Nr. 19/1965, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 178/1967) hinterlegt.

Die genannte Vereinbarung tritt gemäß ihrem

Art. 4 am 22. März 1973 für Dänemark in Kraft.

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