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136_1967 AT

136. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Frankreich

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 136. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Frankreich

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen hat Frankreich am 16. Dezember

1966 seine Ratifikationsurkunde zum

Europäischen Übereinkommen über die internationale

Handelsschiedsgerichtsbarkeit (BGBl.

Nr. 107/1964, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 284/1966) hinterlegt;

für die Aufgaben nach Art. IV dieses

Übereinkommens wurde gemäß Art. X Abs. 6

der Präsident der Versammlung der Präsidenten

der Kammern für Handel und für Industrie in

Paris namhaft gemacht.

Das Übereinkommen ist für Frankreich am

16. März 1967 in Kraft getreten.

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