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136_1959 AT

136. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Protokolls, betreffend das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen über die Vereinheitlichung der Formeln von starkwirkenden Arzneimitteln.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 136. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Protokolls, betreffend das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen über die Vereinheitlichung der Formeln von starkwirkenden Arzneimitteln.

Nach einer Mitteilung der Belgischen Botschaft

in Wien hat die Regierung des Vereinigten Königreiches

von Großbritannien und Nordirland

den Geltungsbereich des Protokolls, betreffend

das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen

über die Vereinheitlichung der Formeln von

starkwirkenden Arzneimitteln vom 20. Mai 1952,

BGBl. Nr. 34/1955, auf folgende Gebiete, deren

internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich

von Großbritannien und Nordirland wahrnimmt,

ausgedehnt

Aden

Basutoland

Betschuanaland

Bermuda

Britisch-Guayana

Britisch-Honduras

Brunei

Fidschi

Gambia

Hongkong

Kenya

Malta

Mauritius

Föderation von Nigerien (Nord-, Ost- und

Westregion)

Nord-Borneo

Föderation von Rhodesien und Nyasaland

Swaziland

St. Helena

Sarawak

Seychellen

Sierra Leone

Singapur

Somaliland

Tanganjika (unter Treuhandschaft des Vereinigten

Königreiches)

Uganda

Westindische Inseln: Bahamas, Barbados, Jamaica,

Trinidad, Inseln über dem Wind

(Antigua, Monserrat, St. Kitts, Nevis, Anguilla,

Dominika, Grenada, St. Lucia)

Gebiete der Hochkommission für den Westpazifik

Gilbert- und Ellice-Inseln

Britische Salomon-Inseln

Zypern

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