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136_1956 AT

136. Verordnung: Ausnahme der Zollfreizonen von der Anwendung des Umsatzsteuergesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 136. Verordnung: Ausnahme der Zollfreizonen von der Anwendung des Umsatzsteuergesetzes.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes

in der Fassung des Artikels X Abs. 1

Z. 1 des 2. Steueränderungsgesetzes 1951, BGBl.

Nr. 8/1952, wird verordnet

Zollfreizonen gemäß § 173 des Zollgesetzes

1955, BGBl. Nr. 129, gelten nicht als Inland im

Sinne des § 1 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes.

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