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136_1951 AT

136. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, betreffend Neufestsetzung der Verschleißpreise für das aus den staatlichen Salinen zum Verkaufe gelangende Salz und der bei der Einfuhr von Salz zu entrichtenden Monopolabgabe.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 136. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, betreffend Neufestsetzung der Verschleißpreise für das aus den staatlichen Salinen zum Verkaufe gelangende Salz und der bei der Einfuhr von Salz zu entrichtenden Monopolabgabe.

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des

Hauptausschusses des Nationalrates vom 13. Juni

1951 (Gesetz vom 13. April 1920, StGBl.

Nr. 180), wird die Kundmachung des Bundesministeriums

für Finanzen vom 18. Mai 1949,

BGBl. Nr. 128, betreffend die Neufestsetzung

der Verschleißpreise für das aus den staatlichen

Salinen zum Verkaufe gelangende Salz, in der

Fassung der Kundmachung vom 15. Dezember

1950, BGBl. Nr. 19/1951, abgeändert wie folgt

1. Im Abs. 1 haben in den Z. 1 und 2 die

Worte „in Paketen" und in Z. 3 die Worte

„in Säcken" zu entfallen.

2, Im Abs. 1 ist nach Z. 5 einzufügen: „Vorstehende

Preise für je 100 kg frachtfrei Bestimmungsstation

verstehen sich ohne die Kosten

für Verpackungsmaterial."

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