136_1951
AT
136. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, betreffend Neufestsetzung der Verschleißpreise für das aus den staatlichen Salinen zum Verkaufe gelangende Salz und der bei der Einfuhr von Salz zu entrichtenden Monopolabgabe.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 136. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, betreffend Neufestsetzung der Verschleißpreise für das aus den staatlichen Salinen zum Verkaufe gelangende Salz und der bei der Einfuhr von Salz zu entrichtenden Monopolabgabe.
1951_136_0 136. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, betreffend Neufestsetzung der Verschleißpreise für das aus den staatlichen Salinen zum Verkaufe gelangende Salz und der bei der Einfuhr von Salz zu entrichtenden Monopolabgabe.
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Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des
Hauptausschusses des Nationalrates vom 13. Juni
1951 (Gesetz vom 13. April 1920, StGBl.
Nr. 180), wird die Kundmachung des Bundesministeriums
für Finanzen vom 18. Mai 1949,
BGBl. Nr. 128, betreffend die Neufestsetzung
der Verschleißpreise für das aus den staatlichen
Salinen zum Verkaufe gelangende Salz, in der
Fassung der Kundmachung vom 15. Dezember
1950, BGBl. Nr. 19/1951, abgeändert wie folgt
1. Im Abs. 1 haben in den Z. 1 und 2 die
Worte „in Paketen" und in Z. 3 die Worte
„in Säcken" zu entfallen.
2, Im Abs. 1 ist nach Z. 5 einzufügen: „Vorstehende
Preise für je 100 kg frachtfrei Bestimmungsstation
verstehen sich ohne die Kosten
für Verpackungsmaterial."