Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
135_1976 AT

135. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn, der S 35 Brucker Schnellstraße und der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinden Deutschfeistritz und Peggau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 135. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn, der S 35 Brucker Schnellstraße und der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinden Deutschfeistritz und Peggau

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 9

Pyhrn Autobahn, der S 35 Brucker Schnellstraße

und der B 67 Grazer Straße wird im Bereich der

Gemeinden Deutschfeistritz und Peggau wie folgt

bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse der A 9

Pyhrn Autobahn beginnt bei km 197,650 im

unmittelbaren Anschluß an das mit Verordnung

BGBl. Nr. 303/1972 in seiner Trassenführung

bestimmte Teilstück der Pyhrn Autobahn, verläuft

in südlicher Richtung (mit Zu- und Abfahrtsstraßen

zur S 35 Brucker Schnellstraße und

B 67 Grazer Straße) und endet bei km 202,0 an

der Gemeindegrenze von Peggau.

Die neu herzustellende Straßentrasse der S 35

Brucker Schnellstraße beginnt unmittelbar nördlich

der Murquerung und endet mit dem Anschluß

an die A 9 Pyhrn Autobahn.

Die neu herzustellende Straßentrasse der B 67

wird im Bereich des Knotens Deutschfeistritz auf

eine Länge von zirka 1 km verlegt.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrassen

aus der beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei den Gemeinden Deutschfeistritz

und Peggau aufliegenden Planunterlage

(Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →