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135_1974 AT

135. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der statistische Erhebungen im Bereiche des Groß- und Einzelhandels sowie des Beherbergungs- und Gaststättenwesens einschließlich der Campingplätze angeordnet werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 135. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der statistische Erhebungen im Bereiche des Groß- und Einzelhandels sowie des Beherbergungs- und Gaststättenwesens einschließlich der Campingplätze angeordnet werden

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes

1965, BGBl. Nr. 91, wird — hinsichtlich

der Betriebe des Beherbergungs- und

Gaststättenwesens einschließlich der Campingplätze

sowie des Groß- und Einzelhandels mit

Ausnahme der Apotheken und der gewerbesteuerpflichtigen

land- und forstwirtschaftlichen

Einkaufs- und Verkaufsgenossenschaften durch

den Bundesminister für Handel, Gewerbe und

Industrie, hinsichtlich der gewerbesteuerpflichtigen

land- und forstwirtschaftlichen Einkaufs- und

Verkaufsgenossenschaften durch den Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft und hinsichtlich

der öffentlichen Apotheken durch den

Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz

— verordnet

Die Verordnung vom 22. Dezember 1971,

BGBl. Nr. 11/1972, mit der statistische Erhebungen

im Bereiche des Groß- und Einzelhandels

sowie des Beherbergungs- und Gaststättenwesens

einschließlich der Campingplätze angeordnet

werden, wird wie folgt geändert

§ 7 hat zu lauten

„§ 7. Die Angaben gemäß § 4 sind vom Auskunftspflichtigen

vollständig und wahrheits-

getreu in den Erhebungsbogen einzutragen.

Dieser ist im Falle monatlicher Meldungen bis

zum 10. des dem jeweiligen Berichtsmonat zweitfolgenden

Monates, im Falle: von Meldungen

über das Wirtschaftjahr bis zum 30. Juni des

dem jeweiligen Berichtsjahr folgenden Jahres

dem Österreichischen Statistischen Zentralamt

einzusenden."

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