Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
135_1973 AT

135. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Dänemark

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 135. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Dänemark

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Dänemark am 22. Dezember

1972 seine Ratifikationsurkunde zum

Europäischen Übereinkommen über die internationale

Handelsschiedsgerichtsbarkeit (BGBl.

Nr. 107/1964, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 142/1971) mit

der Erklärung hinterlegt, daß das genannte Übereinkommen

derzeit nicht für die Färöer-Inseln

und Grönland gilt.

Das Übereinkommen tritt für Dänemark am

22. März 1973 in Kraft.

Ferner hat Dänemark gemäß Art. X Abs. 6

des Übereinkommens erklärt, daß das Dänische

Nationalkomitee der Internationalen Handelskammer

die Aufgaben erfüllen wird, die durch

Art. IV des Übereinkommens den Präsidenten

der zuständigen Handelskammern übertragen

werden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →