134. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die theoretische und praktische Ausbildung von diplomierten Krankenpflegepersonen
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-
bzw. Genehmigungsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die theoretische und
praktische Ausbildung von diplomierten Krankenpflegepersonen (BGBl. Nr. 53/1973) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde
Deutschland 8. Februar 1973
Frankreich 3. September 1974
Italien 7. Juni 1974
Polen 30. Jänner 1996
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben folgende Staaten nachstehenden Vorbehalt
erklärt
Deutschland
Gemäß Art. 7 des Übereinkommens macht Deutschland von den in Anlage II vorgesehenen Vorbehalten
Gebrauch.
Polen
Bis zum 31. Dezember 2000 wird Polen von dem in Anlage II Absatz 3 vorgesehenen Vorbehalt
Gebrauch machen.