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134_1996 AT

134. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die theoretische und praktische Ausbildung von diplomierten Krankenpflegepersonen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 134. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die theoretische und praktische Ausbildung von diplomierten Krankenpflegepersonen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-

bzw. Genehmigungsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die theoretische und

praktische Ausbildung von diplomierten Krankenpflegepersonen (BGBl. Nr. 53/1973) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde

Deutschland 8. Februar 1973

Frankreich 3. September 1974

Italien 7. Juni 1974

Polen 30. Jänner 1996

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben folgende Staaten nachstehenden Vorbehalt

erklärt

Deutschland

Gemäß Art. 7 des Übereinkommens macht Deutschland von den in Anlage II vorgesehenen Vorbehalten

Gebrauch.

Polen

Bis zum 31. Dezember 2000 wird Polen von dem in Anlage II Absatz 3 vorgesehenen Vorbehalt

Gebrauch machen.

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