134. Langfristiges Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik samt Briefwechsel; Ersetzung des Briefwechsels
Gesetzestext (1 Artikel)
Ministerialrat Dr. Josef Tschach
Abteilungsleiter im
Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie
der Republik Österreich
Wien, am 6. Februar 1986
Herr Generaldirektor!
Namens der Österreichischen Bundesregierung
beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen
Es besteht ein beiderseitiges Interesse, die bisherigen
Stahl-Kali-Lieferungen, die einen wesentlichen
Beitrag zur Vertiefung der Handelsbeziehungen
zwischen der Republik Österreich und der
Deutschen Demokratischen Republik geleistet
haben, auch künftig auf der Basis des gegenseitigen
Vorteiles fortzusetzen und weiter zu entwickeln.
Die diesbezüglich erforderlichen konkreten Vereinbarungen
werden auf Firmenebene abgeschlossen
werden. Die aus diesen Vereinbarungen resultierenden
rechtlichen Verpflichtungen beschränken
sich auf die vertragschließenden Firmen.
Dieser Briefwechsel tritt am ersten Tag des dritten
Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in
dem der Briefwechsel unterzeichnet wurde und gilt
für die Gültigkeitsdauer des Langfristigen Handels- und
Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung der
Deutschen Demokratischen Republik vom
11. November 1980. Kundgemacht in BGBl. Nr. 20/1981
Mit dem Inkrafttreten dieses Briefwechsels tritt
der diesbezügliche Briefwechsel vom 11. November
1980 Kundgemacht in BGBl. Nr. 20/1981 zum oben genannten Abkommen außer
Kraft.
Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis zu
Vorstehendem mitteilen zu wollen, benütze ich
gerne den Anlaß, um Sie, Herr Generaldirektor,
meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Für die Österreichische Bundesregierung
Dr. Josef Tschach m. p.
Herrn
Generaldirektor
Christian Meyer
Hauptabteilungsleiter im
Ministerium für Außenhandel
der Deutschen Demokratischen Republik
Wien
Generaldirektor Christian Meyer
Hauptabteilungsleiter im
Ministerium für Außenhandel
der Deutschen Demokratischen Republik
Wien, am 6. Februar 1986
Herr Ministerialrat!
Namens der Regierung der Deutschen Demokratischen
Republik beehre ich mich, den Erhalt
des nachstehenden Schreibens vom heutigen Tage
und mein Einverständnis zu dessen Inhalt mitzuteilen
„Namens der Österreichischen Bundesregierung
beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen
Es besteht ein beiderseitiges Interesse, die bisherigen
Stahl-Kali-Lieferungen, die einen wesentlichen
Beitrag zur Vertiefung der Handelsbeziehungen
zwischen der Republik Österreich und der
Deutschen Demokratischen Republik geleistet
haben, auch künftig auf der Basis des gegenseitigen
Vorteiles fortzusetzen und weiter zu entwickeln.
Die diesbezüglich erforderlichen konkreten Vereinbarungen
werden auf Firmenebene abgeschlossen
werden. Die aus diesen Vereinbarungen resultierenden
rechtlichen Verpflichtungen beschränken
sich auf die vertragschließenden Firmen.
Dieser Briefwechsel tritt am ersten Tag des dritten
Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in
dem der Briefwechsel unterzeichnet wurde und gilt
für die Gültigkeitsdauer des Langfristigen Handels- und
Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung der
Deutschen Demokratischen Republik vom
11. November 1980.
Mit dem Inkrafttreten dieses Briefwechsels tritt
der diesbezügliche Briefwechsel vom 11. November
1980 zum oben genannten Abkommen außer Kraft.
Indem ich Sie bitte, mit Ihr Einverständnis zu
Vorstehendem mitteilen zu wollen, benütze ich
gerne den Anlaß, um Sie, Herr Generaldirektor,
meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern."
Genehmigen Sie, Herr Ministerialrat, den Ausdruck
meiner vorzüglichen Hochachtung.
Für die Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik
Christian Meyer m. p.
Herrn
Ministerialrat Dr. Josef Tschach
Abteilungsleiter im
Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie
der Republik Österreich
Wien
Dieser Briefwechsel tritt gemäß seinem vierten Absatz am 1. Mai 1986 in Kraft.