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134_1986 AT

134. Langfristiges Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik samt Briefwechsel; Ersetzung des Briefwechsels

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 134. Langfristiges Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik samt Briefwechsel; Ersetzung des Briefwechsels

Ministerialrat Dr. Josef Tschach

Abteilungsleiter im

Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie

der Republik Österreich

Wien, am 6. Februar 1986

Herr Generaldirektor!

Namens der Österreichischen Bundesregierung

beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen

Es besteht ein beiderseitiges Interesse, die bisherigen

Stahl-Kali-Lieferungen, die einen wesentlichen

Beitrag zur Vertiefung der Handelsbeziehungen

zwischen der Republik Österreich und der

Deutschen Demokratischen Republik geleistet

haben, auch künftig auf der Basis des gegenseitigen

Vorteiles fortzusetzen und weiter zu entwickeln.

Die diesbezüglich erforderlichen konkreten Vereinbarungen

werden auf Firmenebene abgeschlossen

werden. Die aus diesen Vereinbarungen resultierenden

rechtlichen Verpflichtungen beschränken

sich auf die vertragschließenden Firmen.

Dieser Briefwechsel tritt am ersten Tag des dritten

Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in

dem der Briefwechsel unterzeichnet wurde und gilt

für die Gültigkeitsdauer des Langfristigen Handels- und

Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen

Bundesregierung und der Regierung der

Deutschen Demokratischen Republik vom

11. November 1980. Kundgemacht in BGBl. Nr. 20/1981

Mit dem Inkrafttreten dieses Briefwechsels tritt

der diesbezügliche Briefwechsel vom 11. November

1980 Kundgemacht in BGBl. Nr. 20/1981 zum oben genannten Abkommen außer

Kraft.

Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis zu

Vorstehendem mitteilen zu wollen, benütze ich

gerne den Anlaß, um Sie, Herr Generaldirektor,

meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Für die Österreichische Bundesregierung

Dr. Josef Tschach m. p.

Herrn

Generaldirektor

Christian Meyer

Hauptabteilungsleiter im

Ministerium für Außenhandel

der Deutschen Demokratischen Republik

Wien

Generaldirektor Christian Meyer

Hauptabteilungsleiter im

Ministerium für Außenhandel

der Deutschen Demokratischen Republik

Wien, am 6. Februar 1986

Herr Ministerialrat!

Namens der Regierung der Deutschen Demokratischen

Republik beehre ich mich, den Erhalt

des nachstehenden Schreibens vom heutigen Tage

und mein Einverständnis zu dessen Inhalt mitzuteilen

„Namens der Österreichischen Bundesregierung

beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen

Es besteht ein beiderseitiges Interesse, die bisherigen

Stahl-Kali-Lieferungen, die einen wesentlichen

Beitrag zur Vertiefung der Handelsbeziehungen

zwischen der Republik Österreich und der

Deutschen Demokratischen Republik geleistet

haben, auch künftig auf der Basis des gegenseitigen

Vorteiles fortzusetzen und weiter zu entwickeln.

Die diesbezüglich erforderlichen konkreten Vereinbarungen

werden auf Firmenebene abgeschlossen

werden. Die aus diesen Vereinbarungen resultierenden

rechtlichen Verpflichtungen beschränken

sich auf die vertragschließenden Firmen.

Dieser Briefwechsel tritt am ersten Tag des dritten

Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in

dem der Briefwechsel unterzeichnet wurde und gilt

für die Gültigkeitsdauer des Langfristigen Handels- und

Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen

Bundesregierung und der Regierung der

Deutschen Demokratischen Republik vom

11. November 1980.

Mit dem Inkrafttreten dieses Briefwechsels tritt

der diesbezügliche Briefwechsel vom 11. November

1980 zum oben genannten Abkommen außer Kraft.

Indem ich Sie bitte, mit Ihr Einverständnis zu

Vorstehendem mitteilen zu wollen, benütze ich

gerne den Anlaß, um Sie, Herr Generaldirektor,

meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern."

Genehmigen Sie, Herr Ministerialrat, den Ausdruck

meiner vorzüglichen Hochachtung.

Für die Regierung

der Deutschen Demokratischen Republik

Christian Meyer m. p.

Herrn

Ministerialrat Dr. Josef Tschach

Abteilungsleiter im

Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie

der Republik Österreich

Wien

Dieser Briefwechsel tritt gemäß seinem vierten Absatz am 1. Mai 1986 in Kraft.

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