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134_1981 AT

134. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldbach

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 134. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldbach

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen

Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner

1982 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz

in Feldbach errichtet.

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