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134_1980 AT

134. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 134. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen

Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes

1972, BGBl. Nr. 440, wird verordnet

Artikel I

In § 1 Abs. 1 Z 13 der Verordnung des Bundesministers

für Finanzen vom 17. November 1975,

BGBl. Nr. 597, in der Fassung der Verordnung

vom 30. Jänner 1979, BGBl. Nr. 49, treten

anstelle der Beträge „7000 S monatlich (84000 S

jährlich)" und „10000 S monatlich (120000 S

jährlich)" die Beträge „7700 S monatlich (92400 S

jährlich)" und „11500 S monatlich (138000 S

jährlich)".

Artikel II

Die Bestimmung des Art. I ist anzuwenden,

1. wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer)

durch Abzug eingehoben oder durch Jahresausgleich

festgestellt wird, für Lohnzahlungszeiträume,

die nach dem 31. Dezember

1979 enden,

2. wenn die Einkommensteuer veranlagt wird,

erstmalig bei der Veranlagung für das

Kalenderjahr 1980.

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