134_1973
AT
134. Kundmachung: Kennzeichen des algerischen Institutes für Weinbau und Wein
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 134. Kundmachung: Kennzeichen des algerischen Institutes für Weinbau und Wein
1973_134_0 134. Kundmachung: Kennzeichen des algerischen Institutes für Weinbau und Wein
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1
des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Kennzeichen
des algerischen Institutes für Weinbau
und Wein, das im Markenregister des Österreichischen
Patentamtes für jedermann zur Einsicht
aufliegt, Anwendung findet.