134_1972
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134. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1971/72
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 134. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1971/72
1972_134_0 134. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1971/72
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Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des
§ 34 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 421/19,69, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 330/1971 wird im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Finanzen verordnet
An den folgenden Lehranstalten ist im Studienjahr
1971/72 höchstens die nachstehende Anzahl
von Begabtenstipendien zu vergeben