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134_1962 AT

134. Verordnung: Auflassung der Notarstelle Althofen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 134. Verordnung: Auflassung der Notarstelle Althofen.

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt

wird mit Ablauf des 31. Mai 1962 die Notarstelle

Althofen aufgelassen.

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