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134_1950 AT

134. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1949, BGBl. Nr. 35/1950, betreffend die Liquidation der österreichischen Wirtschaftsverbände.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 134. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1949, BGBl. Nr. 35/1950, betreffend die Liquidation der österreichischen Wirtschaftsverbände.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1949,

BGBl. Nr. 35/1950, betreffend die Liquidation

der österreichischen Wirtschaftsverbände, wird

abgeändert wie folgt

Im § 3 Abs. 2 sind in der vorletzten Zeile

und im § 4 in der letzten Zeile die Worte

„30. Juni 1950" durch die Worte „31. August

1950" zu ersetzen.

Artikel II.

Dieses Bundesgesetz tritt am 30. Juni 1950

in Kraft. Mit seiner Vollziehung ist das Bundesministerium

für Land- und Forstwirtschaft im

Einvernehmen mit dem Bundesministerium für

Inneres betraut.

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